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Schiedsgericht

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Vertragsparteien haben die Möglichkeit, bei strittigen Fällen, anstelle von nationalen Gerichtsbarkeiten, ein Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren. Die wesentlichen Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens sind:

 Das Verfahren erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 Die Regeln zur Urteilsfindung lassen sich vereinbaren

 Größere internationale Anerkennung als nationale Gerichte

 Keine Berufungsverfahren

Im Rahmen der New York Convention (United Nations Commission on International Trade Law (Uncitral)) wurde ein Abkommen zur Anerkennung und Durchsetzbarkeit von ausländischen Schiedssprüchen zwischen 134 Staaten vereinbart. Dies wird durch viele multi- und bilaterale Abkommen unterstützt, die die Durchsetzbarkeit von Schiedsgerichten fördern. Die üblichen institutionellen Schiedsgerichte sind:

 Internationale Industrie- und Handelskammer in Paris

 Bundeskammer für gewerbliche Wirtschaft in Wien

 Stockholmer Handelskammer

 German Court of Arbitration for Private Construction Law

 London Court of International Arbitration

 American Arbitration Association

 Chinese International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC)

 Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

 Handelskammer in Zürich

Wichtig bei einem Schiedsverfahren ist, dass das Verfahren, die Kammer und der Ort vereinbart werden, das zur Streitschlichtung führen soll. Ansonsten laufen die Parteien Gefahr, dass ein „ad hoc Schiedsgericht“ initiiert wird. Hervorzuheben sind hier die Regeln der IHK in Paris, die eine Schiedsverfahrensordnung (ICC-Regeln) erstellt hat, die heute die größte Verbreitung und Anwendung findet. Die Richter am ICC setzen sich aus vielen Ländern zusammen und erheben den Anspruch, internationale Interessen zu vertreten. Dagegen gibt es viele nationale Schiedsgerichte, die eher mit lokalen oder regionalen Mitgliedern besetzt sind. Ein Schiedsverfahren regelt fünf wesentliche Elemente:

 Den Ort

 Die Sprache

 Das anzuwendende Recht

 Die Nationalität

 Die Rechtsvertreter

Schiedsgerichtsverfahren kosten zwar Gebühren, sind dagegen oft schneller und kosten auch weniger wie Verfahren vor nationalen Gerichten. Kosten werden schon dadurch begrenzt, dass die Möglichkeit des Einspruchs stark begrenzt ist und dadurch jahrelange Prozesse vermieden werden. Neben den institutionellen Schiedsgerichten werden häufig freie Schiedsgerichte vereinbart, bei denen lediglich die Regeln des Schiedsverfahrens im Vertrag festgeschrieben werden. Hier dominieren die Regeln gemäß UNCITRAL, die von den Vereinten Nationen vereinbart wurden und sehr detailliert die Verfahrensweise regeln.

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