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Gesetzgebung in Deutschland

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Nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes von der Stelle, die sie erlässt (in der Regel die Bundesregierung oder ein Bundesministerium), ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet (Über die Website http://www.bundesanzeiger.de stehen das Bundesgesetzblatt Teil I und II kostenlos zur Verfügung.).

Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH ( Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln), bezogen werden kann. Eine unentgeltliche Nur-Lese-Version des Bundesgesetzblattes Teil I ab 1998 und eine kostenpflichtige Abonnentenversion des laufenden Jahrganges des Bundesgesetzblattes Teil I bietet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH außerdem über ihre Homepage (www.bundesanzeiger.de) im Internet an. Im Anhang zu diesem Buch finden Sie eine Liste der wesentlichen Gesetze (Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de).

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