Читать книгу Vertragsmanagement im Projektgeschäft - Ralf Budde - Страница 10
Die Wahl des Vertragsrechts
ОглавлениеEs gibt keinen Vertrag, der praktisch alle Möglichkeiten und Eventualitäten erfasst. Um die offenen Fragen zu beantworten, greifen die Parteien zu den Paragraphen des jeweils anwendbaren Gesetzes, das in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien grundsätzlich gestattet ein beliebiges nationales Recht als Grundlage des Vertrages zu wählen. Praktisch ist diese Freiheit aber insoweit eingeschränkt, als das Vertragsrecht aus dem Land eines der Parteien stammen sollte oder einen vernünftigen Bezug zu dem Vertrag und dessen Abwicklung haben sollte. Bei der Vereinbarung eines Dritten Rechts ist nicht sichergestellt, dass das angerufene Gericht auch tatsächlich dieses „Dritte Recht“ ausführt und nicht dessen ungeachtet sein eigenes nationales Recht anwendet. Bei der Vereinbarung eines Dritten Rechtes sollte dieser Punkt durch einen fachkundigen Anwalt im Vorfeld geklärt werden. Zu beachten ist, das bilaterale Handelsabkommen dazu führen können, dass weitere Regelungen Einfluss auf den Vertrag nehmen können. Dies ist z.B. der Fall, wenn internationale Verträge zwischen Staaten geschlossen werden, die die „Vienna Sales Convention“ vereinbart haben. Sofern dieses Abkommen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, gelten die Bedingungen für den Vertrag.
Kein Vertragsrecht vereinbart
Wenn bei internationalen Verträgen das zu Grunde liegende nationale Recht nicht vereinbart wurde, besteht für alle Vertragsparteien eine erhebliche Rechtsunsicherheit. In einem Streitfall wird jede Partei versuchen, ihr nationales Recht als Grundlage zu sehen. In diesem Fall ergeben sich oft erhebliche, strittige Auseinandersetzungen und langwierige und kostspielige Verhandlungen (bis zu 2 Jahren), bis eine Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Recht getroffen wurde. Dasselbe gilt für Verträge, in denen mehr als ein nationales Recht vereinbart wurde. Die unterschiedlichen Rechtssysteme besitzen unterschiedliche Methoden um das zu Grunde liegende Vertragsrecht festzustellen. Es haben sich zwei Methoden etabliert. Die Schwerpunktmethode untersucht die Vertragsbeziehung nach den folgenden Punkten:
der Ort der Vertragserfüllung
der Ort der Vertragsunterzeichnung
die Vertragssprache
Währungen, Gewichte und andere Maßangaben
sonstige relevante Faktoren
Bei der Residenzmethode, die maßgeblich in Europa angewendet wird, bezieht man sich auf das Land, in dem der Vertragspartner, der am meisten Einfluss auf die Vertragserfüllung hat, bei Vertragsunterschrift seinen Hauptsitz hat.
Die Europäische Union hat ein Europäisches Zivilverfahrensrecht (EU-GVÜ) erlassen, dass die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt. Dies wurde durch einen Staatsvertrag geregelt, den die Mitgliedsstaaten eingegangen sind. Danach gilt grundsätzlich der Wohnsitz des Angeklagten, in einigen Sonderfällen aber auch der Erfüllungsort als maßgeblich für den Gerichtsstand.