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Vertragsrecht und Rechtssysteme

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Gerade bei internationalen Verträgen stellt sich die Frage, welches anwendbare Rechtssystem als Grundlage des Vertrages gelten soll. Die Schwierigkeit basiert darauf, dass die meisten Juristen sich sehr gut in ihrem nationalen Recht auskennen, aber nur begrenzten Einblick in die Rechtssysteme anderer Länder haben. Vertragliche Vereinbarungen sind meist nichtig, wenn z.B. gegen öffentliches Recht in dem entsprechenden Land verstoßen wird. Es gibt grundsätzlich drei unterschiedliche Rechtssysteme.

 Kontinentales Recht (Römisches Recht)

 Angloamerikanisches Recht (common law)

 Religiöses Recht

Das angloamerikanische Rechtssystem ist das am meisten verbreitete Rechtssystem der Welt. Das kontinentale Rechtssystem findet seinen Ursprung im römischen Recht und dominiert in Europa. Religiöse Rechtssysteme spielen in den Wirtschaftsbeziehungen und dem Vertragsrecht nur eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich akzeptieren alle Länder mit einem religiösen Rechtssystem, für die Vertragsschließung bei internationalen Großprojekten, nationales Recht eines der anderen Rechtssysteme. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff Internationales Recht verwendet. Es sollte klar sein, dass es kein Internationales Recht, sondern lediglich nationales Recht gibt.

Kontinentales Recht (Romanisches Recht)

Das römische Recht findet seinen Ursprung bei dem römischen Herrscher Justinian der vor 1500 Jahren dieses Rechtssystem begründete. Das römische Recht wurde durch den Code Napoleon von 1803 weiterentwickelt und hat viele Rechtssysteme in der ganzen Welt maßgeblich beeinflusst. Kontinentales Recht basiert auf einer umfangreichen Gesetzgebung, die möglichst detailliert alle erdenklichen Vorgänge erfasst und die entsprechende Vorgehensweise festlegt, was erlaubt ist und was nicht. Das hat dazu geführt, dass kontinentales Recht heute über einen sehr ausgeprägtes privates Recht verfügt, in dem vertragliche und wirtschaftliche Aspekte präzise beschrieben werden. (Kodifiziertes Recht)

Angloamerikanisches Recht

Im Gegensatz zu dem kontinentalen Recht, sind die Rechtssysteme in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und vielen anderen englischsprachigen Ländern nicht in dieser ausgeprägten Form kodifiziert. Seinen Ursprung fand das angloamerikanisch Recht in der Art, wie in diesen Ländern Recht gesprochen wurde. Ein König oder Herzog beurteilte jeden Einzelfall für sich. Entscheidungen wurden Fall für Fall herbeigeführt. Daher stammt auch der Begriff "Case-Law" für dieses Rechtssystem. Aus Gründen der Fairness wurde bei der Urteilsfindung auf die Urteile aus früheren Entscheidungen Bezug genommen. Dieser Trend hat sich bis heute erhalten, so dass eine frühere Entscheidung in einem ähnlichen Fall einen bindenden Charakter besitzt.

Heutzutage ist das öffentliche Recht weitestgehend kodifiziert, wohingegen das Privat- und damit das Vertragsrecht weitestgehend dem "Case-Law" folgt. Da Amerika und Großbritannien in der Vergangenheit die führenden Handelsnationen waren, hat dieses Rechtssystem die internationale Praxis im Vertragsrecht maßgeblich beeinflusst. Im Laufe der Zeit hat sich somit ein sehr umfangreiches Recht, insbesondere mit Bezug auf kommerzielle und vertragliche Regelungen entwickelt. Die folgende Liste zeigt eine Übersicht der Länder, die Common Law nutzen.

Europa

Schottand, Malta, Gibraltar, Irland, Isle of Man, Groß Britannien

Asien

Sri Lanka, Hong Kong, Indien, Singapur

Afrika

Kenia, Uganda, Tansania, Gambia, Somalia, Zambia, Swaziland, Lesotho, Nigeria, Sierra Leone, Zimbabwe, Ghana

Amerika

USA, Kanada, Trinidad & Tobago, Bermudas, Jamaica, Honduras, Bahamas, Barbados, Guyana

Ozeanien

Australien, Neuseeland, Pazifische Inseln, Neu Guinea, West Samoa

Religiöses Recht

Religiöses Recht existiert vorwiegend in islamisch regierten Ländern. In diesen Rechtssystemen sind gerade das Straf- und Familienrecht besonders ausgeprägt entwickelt. Dagegen ist das Handels- und Vertragsrecht gegenüber den anderen Rechtssystemen deutlich geringer ausgeprägt. In einigen Ländern, wie z.B. Pakistan, wurde für das Handelsrecht eine kodifizierte Form des britischen Rechts entwickelt.

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