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Vertragsparteien sich nicht intern über die Interpretation einigen können, muss ein Richter (oder Schiedsrichter) den Vertragstext interpretieren. Je nach Rechtssystem verläuft diese Methode unterschiedlich.

Bevor ein Gericht sich jedoch die Mühe der Interpretation macht, prüft es, ob der Vertrag rechtswirksam ist. Maßgebliche Gründe, einen Vertrag als nicht rechtswirksam zu erklären, finden sich, wenn der Vertragsgegenstand nur sehr vage definiert wurde und/oder die beabsichtigte Leistung und Lieferung sich nicht aus dem Vertrag erschließt. Auch wenn nach deutschem Recht ein Vertrag zustande gekommen ist, so kann ein amerikanischer Richter die Rechtswirksamkeit völlig anders interpretieren. Es reicht, dass der Richter nicht Willens ist, den Vertrag aufgrund von Mängeln anzuerkennen, um die Rechtswirksamkeit zu verlieren. In diesen Fällen erübrigt sich die Frage nach der weiteren Interpretation.

Vertragsmanagement im Projektgeschäft

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