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Wichtige Punkte auf einen Blick

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 Es gibt drei Rechtssysteme: kontinentales Recht, Angloamerikanisches Recht, religiöses Recht

 Verträge in religiösen und angloamerikanischen Rechtssystemen sollten möglichst ausführlich spezifiziert werden.

 Der Hauptunterschied zwischen kontinentalem und angloamerikanischem Rechtssystem ist der Grad der Kodifizierung

 Angloamerikanisches Recht ist maßgeblich Case-Law.

 Jeder Vertrag basiert auf einem nationalen Vertragsrecht, das unbedingt im Vertrag aufgeführt werden sollte.

 Die Vienna Sales Convention ist bereits in zahlreichen wichtigen Handels Nation ratifiziert

 Bei Länder, die die Vienna Sales Convention unterzeichnet haben, steht das Abkommen über nationalen Gesetzen

 Viele Ausführungen der Vienna Sales Convention wurden bisher nicht vor Gericht getestet. Es besteht somit eine gewisse Unsicherheit in der Anwendung

 Angloamerikanische Richter besitzen einen umfangreichen Ermessensspielraum. Um diese Unsicherheit zu begrenzen, sind die Verträge sehr detailliert und umfangreich

 Die angloamerikanischen Interpretationen bewegen sich sehr nahe an den Vertragstexten. Briefe, Besprechungsberichte und sonstige Dokumente werden, im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung, zur Urteilsfindung nicht herangezogen.

 Die „Parol Evidence Rule fordert“ von angloamerikanischen Richtern möglichst nahe am Vertrag und dem Vertragstext zu bleiben. Dies eliminiert die europäische historische Methode.

 Interpretation des Vertrages ist nur erlaubt, wenn die Bedeutung nicht eindeutig ist

 Kontinentales Recht folgt klaren Richtlinien. Die historische Interpretation unter Hinzuziehung von Briefen, Besprechungsberichten, etc. ist allgemein üblich

 Um Interpretationsmöglichkeiten zu vermeiden, sollten weiche Formulierungen vermieden werden.

 Um Konflikte der Vertrags Dokumente zu vermeiden, gilt es dieselben vollständig im Vertrag zusammen mit einer Rangfolge aufzuführen

 Verträge enthalten einen unsichtbaren Teil, der sich aus Verkehrssitten, interpretiertem Recht, Erwartungen und Nebenleistungen zusammensetzt.

Vertragsmanagement im Projektgeschäft

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