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A. Die Haftung des Bürgen
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Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen gemäß § 765 Abs. 1
I.Anspruchsentstehung
1.Vertragliche Vereinbarung einer Bürgschaft
Abgrenzung zu verwandten RechtsinstitutenRn. 46
2.Form, § 766
BlanketturkundeRn. 52
Formfreiheit der Bürgschaft eines KaufmannesRn. 54
3.Keine Unwirksamkeit aus anderen Gründen
Anfechtung wegen IrrtumsRn. 58
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher AngehörigerRn. 62
Inhaltskontrolle von Bürgschafts-AGBRn. 71
4.Entstehen der gesicherten Forderung
Absicherung eines ErsatzanspruchsRn. 80
5.Umfang der Haftung
6.Sonstige Voraussetzungen/Einwendungen
Gegenanspruch des Bürgen aus c.i.c.Rn. 86
II.Rechtsvernichtende Einwendungen, insbesondere:
1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate
2.Erlöschen der Hauptforderung
3.Widerruf des Bürgen
Widerrufsrecht aus § 312Rn. 91
4.Erlöschen nach §§ 776, 777
III.Durchsetzbarkeit
1.Eintritt des Sicherungsfalles
2.Einreden des Hauptschuldners, § 768
3.Einrede der Anfechtbarkeit/Aufrechenbarkeit, § 770
4.Einrede der Vorausklage, § 771
5.Sonstige Einreden
2. Teil Die Personalsicherheiten › A. Die Haftung des Bürgen › I. Die Voraussetzungen der Bürgenhaftung