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I. Die Voraussetzungen der Bürgenhaftung
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Wir betrachten die Bürgschaft anhand des primären Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen aus dem Bürgschaftsvertrag gemäß § 765 Abs. 1. Wir gehen den Anspruch anhand der Prüfungsschritte „Anspruch entstanden?“, „Anspruch erloschen?“ und „Anspruch durchsetzbar?“ im Einzelnen durch und behandeln auf jeder Stufe die sich dort stellenden Probleme.