Читать книгу Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy - Страница 11

C. Untersuchungsgegenstand

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Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich mit der Ausgestaltung einer Zusammenarbeit in ökumenischen Einrichtungen näher auseinanderzusetzen. Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich konkret mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen von ökumenischen Kooperationen. Dabei ist es wichtig, die Rechtsgrundlagen näher zu betrachten. Die Kirchen können sich im Gegensatz zu weltlichen Arbeitgebern auf ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht nach Art. 4 Abs. 1, 2 GG und Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV berufen. Besonderheiten bestehen vor allem hinsichtlich der (individualarbeitsrechtlichen) Loyalitätsanforderungen an die Mitarbeiter, des Mitarbeitervertretungsrechts, der Arbeitsvertragsgestaltung (in der Regel auf dem „Dritten Weg“) sowie des (kircheneigenen) Rechtsschutzes.45 Die katholische Kirche und die evangelischen Kirchen haben hierzu jeweils eigene Regelungswerke entworfen, die zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch entscheidende Unterschiede erkennen lassen. Hierin besteht das wesentliche Problem für eine einheitliche Gestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen.

Ausgehend von der Würdigung des katholischen und evangelischen Arbeitsrechts ist es Ziel dieser Dissertation, arbeitsrechtliche Problemstellungen in ökumenischen Einrichtungen näher zu analysieren. Kernfrage ist, welche Möglichkeiten für eine Ausgestaltung des Arbeitsrechts bestehen. Basierend auf und unter Verwendung der vorhandenen kircheneigenen Regelungen werden Modelle für das Arbeitsrecht in ökumenischen Einrichtungen entwickelt. Daneben wird die Möglichkeit aufgezeigt, sich von vorhandenen Regelungen zu lösen und eine neue eigenständige (ökumenische) Ordnung zu schaffen. Wie die Mehrzahl der bereits bestehenden Einrichtungen der Wohlfahrtsorganisationen werden aller Voraussicht nach auch ökumenische Einrichtungen privatrechtlich organisiert sein. Daher liegt es nah, dass auch die Mitarbeiter auf Grundlage des Privatrechts beschäftigt werden. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (v.a. Kirchenbeamte) sind daher nicht Gegenstand der vorliegenden Betrachtung.

Gemeinschaftlich getragene Einrichtungen existieren in Ansätzen bereits in verschiedenen Tätigkeitsfeldern und über die gesamte Bundesrepublik verteilt. Ihre Erscheinungsformen und ihre jeweilige Organisation sind dabei vielfältig. Aufgrund der derzeit zu beobachtenden Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Zahl ökumenischer Einrichtungen weiter steigen wird. Insofern gewinnt die Problematik des Arbeitsrechts in gemeinschaftlich getragenen Einrichtungen zunehmend an Relevanz.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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