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A. Der Liebesdienst am Nächsten – eine ökumenische Idee

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Neben dem Zeugnis des Glaubens und der Feier der Liturgie ist die „Caritas“ als Dienst am Nächsten eine der drei Grundfunktionen des kirchlichen Lebens.1 Sie ist Lebensvollzug der Kirche im Sinne von tätiger Liebe und Wohltätigkeit (vgl. Mt 25, 40). Über Jahrhunderte hinweg nahmen die christlichen Kirchen allein die Sorge für Alte und Kranke wahr. Als Arbeitgeber haben die Kirchen seit Ende der 1960er Jahre in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen.2 Hierdurch stieg der Anteil der Beschäftigten im kirchlichen Bereich erheblich an. Heute übernehmen öffentliche, private und freigemeinnützige Träger – letztere meist kirchliche – wesentliche Aufgaben des Sozialstaates. Die katholische Kirche und die evangelischen Kirchen sind gemeinsam mit ihren Wohlfahrtsorganisationen, die unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes3 bzw. der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband4 organisiert sind, mit über 1,1 Mio. Beschäftigten in Deutschland nach dem Bund die zweitgrößten Arbeitgeber.5 Die meisten Einrichtungen werden nicht von den verfassten Kirchen, sondern von ihren Wohlfahrtsorganisationen getragen, bei denen auch die Mehrheit der Mitarbeiter6 beschäftigt ist.7 Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und betreffen sämtliche Lebensbereiche – von Kindergärten und Schulen bis hin zu Pflegeheimen, Krankenhäusern und Obdachlosenunterkünften.8 Es handelt sich um gewichtige Player am Markt.9 Im Krankenhausbereich10, sowie in der ambulanten11 und stationären Pflege12 haben kirchliche Träger einen Marktanteil von etwa einem Drittel. Auch im Bereich der Kindertagesstätten und der Jugendhilfe sind sie ähnlich stark vertreten.13 Die organisierte „Caritas“ erreicht somit nahezu alle Bevölkerungsschichten14 und spielt in Deutschland eine wesentliche Rolle.

2017 jährte sich Martin Luthers Thesenanschlag und die daraus hervorgehende Trennung von Katholiken und Protestanten zum 500. Mal. Die katholische Kirche auf der einen und die evangelischen Kirchen auf der anderen Seite haben sich in der Folge religiös und politisch voneinander entfernt. Erste zaghafte Annäherungen von Gläubigen beider Seiten erfolgten Ende des 19. Jahrhunderts und mündeten zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Gründung der Ökumenischen Bewegung. Diese setzte sich die Einheit der Christen zum Ziel. Allerdings definierte die katholische Kirche noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts ihre konfessionelle Identität in Abgrenzung zu anderen christlichen Gemeinschaften15 und sprach sich gegen ökumenische Bestrebungen ihrer Mitglieder aus. Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) brachte ein Umdenken16: Im Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“ (UR) heißt es: „Die Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen ist eine der Hauptaufgaben des Heiligen Ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzils.“17. Das Bemühen um die Sorge zur Wiederherstellung der Einheit der Kirche sei nicht allein Aufgabe der Hirten, sondern vielmehr universale Verpflichtung aller Gläubigen, so bereits das konziliare Bekenntnis.18 Die Taufe im Namen Jesu Christ eint die Christenheit (vgl. Eph 4, 5; 1 Kor 12, 13). Kardinal Kasper betont: „Durch die gemeinsame Taufe ist schon jetzt eine fundamentale Einheit gegeben.“19

Nach einer Hochphase der Annäherung der katholischen Kirche und der evangelischen Kirchen Ende des vergangenen Jahrhunderts ist derzeit eine Stagnation erkennbar.20 Nachdem viele Gemeinsamkeiten festgestellt werden konnten, bleiben einige grundlegende Punkte offen. Nichts desto trotz gibt es – auch aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit – vermehrt Bestrebungen hin zu einer engeren Zusammenarbeit der Kirchen. Hierfür eignet sich kaum ein Bereich besser als der Dienst am Nächsten.21 Die gegenseitige Annäherung kann hier am eindrucksvollsten nach außen getragen werden. Seit einiger Zeit haben sich zunehmend Formen der Kooperation zwischen der katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen ergeben.22 Wenn auch weiterhin hinsichtlich einzelner Fragen ein unterschiedliches Glaubensverständnis besteht, so tritt dies in der gemeinsamen Arbeit in Altersheim, Krankenhaus oder im Sterbehospiz deutlich in den Hintergrund.23 Diese Zusammenarbeit dient nicht nur dem jeweiligen Zweck, gleichzeitig können sich Christen hierbei gegenseitig besser kennen und achten lernen.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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