Читать книгу Polizeigesetz für Baden-Württemberg - Reiner Belz - Страница 56
3. Nicht genannte, durch das Polizeigesetz einschränkbare Grundrechte
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Obwohl nicht in § 4 genannt, da sie nicht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 GG unterliegen, sind die folgenden Grundrechte durch Maßnahmen aufgrund des Polizeigesetzes einschränkbar.