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DER UNSTILLBARE BEDARF AN ERSATZORGANEN

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Wann immer in Medien, in der Werbung der Bundeszentrale für öffentliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), in sogenannten Aufklärungs-Proschüren der gesetzlichen Krankenkassen für Organspende geworben wird oder am Tag der Organspende, heißt es unverdrossen: soundsoviel Menschen sind in einem Jahr auf der Warteliste gestorben – in Deutschland sollen es 2016 über 900 Patienten gewesen sein. Diese Sprachregelung soll an das schlechte Gewissen derjenigen appelieren, die noch keinen Organspende-Ausweis unterschrieben haben. In Wirklickeit handelt es sich aber dabei um Menschen, die als Folge ihrer Krankheit gestorben sind, nicht selten an Krankheiten, die selbst verursacht wurden, im schlimmsten Fall auch an iadrogenen Erkrankungen, also an ärztlichen Behandlungsfehlern. Krankeiten als Folge von Suchtmittelmissbrauch durch Alkohol, Nikotin, Tabletten, harten Drogen oder Zivilisationskrankheiten durch Zuckerkonsum, denaturierter, vitalstoffarmer Industriekost, werden in Zukunft weiter zunehmen und damit einen unstillbaren, immer weiter steigenden Bedarf an Ersatzorganen erzeugen. Ein Teil des Bedarfs ist den Re-Transplantationen geschuldet nach Abstoßung des transplantierten Ersatzorgans.

Jedes Jahr sterben laut Statistisches Bundesamt in Deutschland pro Jahr 110.000 Menschen infolge von Nikotinkonsum, davon 3.300 Passivraucher. Rauchen kann Ursache für Lungenkrebs, auch andere Krebsarten sein, für Atemwegserkrankungen oder Herz/Kreislauf-Beschwerden. Nikotintote führen bei den insgesamt rund 890.000 Sterbefällen in Deutschland die Statistik an, gefolgt von Todesfällen durch Alkoholkonsum mit fast 15.000 Todesfällen durch 7.812 Leberschädigungen pro Jahr und zwei Dutzend weiterer alkoholbedingter Todesursachen. Da die Daten durch Auswerten von Todesbescheinigungen erhoben werden, ist mit einer noch größeren Dunkelziffer zu rechnen. Eine Studie der Universität Greifswald aus dem jahr 2002 geht von 80.000 alkoholbedingten Todesfällen aus.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs Leipzig, muss nun ein Alkoholker nicht einmal trocken sein, um einen Anspruch auf eine frische Ersatzleber zu haben. Eine Wartezeit von einem halben Jahr Abstinenz sei wegen des verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig – so die Richter.

Zucker pur oder in Süßgetränken und eine Unzahl von Nahrungsmitteln kann offiziell per Gerichtsbeschluss als Schadstoff bezeichnet werden. Auf das Konnto der neun Millionen an Diabetes in Deutschland erkrankten Menschen (davon 95 % an Diabetes Typ 2 (Altersdiabetes) gehen jährlich 24.000 Todesfälle. Diese ernährungsbedingte Volkskrankheit mit Übergewicht als Begleiterscheinung wird weiter zunehmen, wie auch der Tablettenmissbrauch. In Deutschland zählt man 2 Millionen Tablettensüchtige und 58.000 Todesfälle jahrlich bedingt durch Einnahme falscher Medikamente und deren Wechselwirkung. Die Folge sind Magen-Darm-Blutungen, Leberversagen, Nierenschäden Herzinfarkt. In machen Fällen könnte da ein Ersatzorgan helfen.

Was liegt da näher, als nach neuen Gruppen sogenannter »Organspender« zu fahnden, wie im Eingangskapitel oben bereits geschildert. Während des Gesetzgebungsverfahrens der Novelle des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde von interessierten Kreisen z. B. eine gesetzlich geregelte Widerspruchslösung als eine Möglichkeit gefordert, um das Aufkommen an Ersatzorganen zu erhöhen. In Großbritannien nimmt man dagegen den Ganzhirntod nicht so genau und erhöht damit so die Zahl sogenannter Organspender.

Die Hirntod-Falle

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