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Anstellung

Im Gegensatz zu Priestern, Imamen oder Pfarrpersonen, die in der Regel von einer Religionsgemeinschaft angestellt sind, stehen Zelebranten in keinem festen Arbeitsverhältnis: Meistens sind sie selbständige Einzelunternehmer. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit zur Gründung einer Firma (Einzelfirma, AG oder GmbH), eines Vereins oder einer Stiftung. All diese Gesellschaftsformen unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen und verursachen einen relativ grossen administrativen Aufwand. Einige Zelebranten üben ihre Tätigkeit als Nebenerwerb aus, was sie aber nicht vor der Deklaration gegenüber staatlichen Stellen befreit (Steuern und Abgaben).

Entlohnung

Für die Entlohnung gibt es keine staatlichen Vorschriften. Die Höhe des Honorars ist grundsätzlich mit den Kunden zu vereinbaren. Basierend auf den offerierten Stundenpauschalen müssen im Voraus die zu erwartenden Kosten beziffert werden. Es ist ratsam bei grösseren Aufträgen eine schriftliche Offerte zu erstellen. Bei kleineren Aufträgen reicht die mündliche Vereinbarung eines Kostendachs oder eines Pauschalbetrags.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach vollbrachter Dienstleistung, wenn nichts anderes (z. B. ein Vorschuss) vereinbart wurde. In der Regel wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen eingeräumt. Rabatte, Skonti und Ratenzahlungen sollten vermieden werden. Von Barzahlungen ohne Belege (Rechnung oder Quittung) ist dringend abzuraten, da dies in den meisten Staaten nicht legal ist.

Inkasso

Nach einem erfolgreich absolvierten Ritual werden die vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt und in der Regel zeitnah vergütet. Bei Bestattungsritualen übernimmt dies oft ein Willensvollstrecker, was zu einer Verzögerung der Zahlung führen kann. Anstelle einer Mahnung wird der telefonische Kontakt mit dem Rechnungsempfänger empfohlen, dies ist in der Regel. Bei Differenzen hat es sich bewährt, dass der unzufriedene Kunde den Preis nach seinem Ermessen anpasst.

Bei Unstimmigkeiten mit den Kunden empfiehlt sich grosszügiges Entgegenkommen, denn der Kunde hat im Zweifelsfall immer recht.

Handbuch für Zelebrantinnen und Zelebranten

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