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Vorwort

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Das Europarecht (Recht der Europäischen Union) gehört bereits als Bestandteil der „Staatsrechtlichen Bezüge zum Völkerrecht“ („Staatsrecht III“) zum Pflichtstoff der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen. Das „Staatsrecht III“ wird in der Schwerpunkte-Reihe speziell von Michael Schweitzer und Hans-Georg Dederer in dem Lehrbuch „Staatsrecht III. Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht“, behandelt. Als eigenes Rechtsgebiet ist das Europarecht darüber hinaus in den Grundzügen ausgewählter Materien (Entwicklung, Kompetenzen, Organe, Rechtsquellen, Rechtsetzungsverfahren, Verhältnis zum nationalen Recht, Grundfreiheiten des Binnenmarktes, Grundrechte, Unionsbürgerschaft, Vollzug des Unionsrechts, Rechtsschutzsystem) in den Pflichtfachbereich aufgenommen und gewinnt dort zusehends an Bedeutung für die Prüfungspraxis in der Ersten Juristischen Staatsprüfung (als Teil der Ersten Juristischen Prüfung), aber auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Es wirkt sich nicht nur auf das Öffentliche Recht (Europäisierung des Verfassungs-, Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts), sondern auch auf das Zivil- und Zivilprozessrecht sowie das Straf- und Strafprozessrecht aus. Es ist selbst, meist zusammen mit dem Völkerrecht, Gegenstand eines besonderen Schwerpunktbereichs und in Kombination mit verschiedenen anderen Fächern auch Gegenstand anderer Schwerpunktbereiche der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) und Wahlfach (Berufsfeld) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Das Buch behandelt den Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung und darüber hinaus den gesamten Stoff, der im Schwerpunktbereich allgemein (hier können die jeweiligen Fakultäten besondere Schwerpunkte setzen, die entsprechend vertieft werden müssen) von Studenten erwartet werden kann.

Schwerpunkte des Pflichtstoffs sind im institutionellen Bereich die Grundlagen der Europäischen Union, die Grundlinien ihrer Entwicklung von den Gründungsverträgen bis zum Vertrag von Lissabon, ihre Institutionen, Handlungsformen und Rechtsquellen, die durch die Übertragung von Hoheitsrechten ausgeübten Funktionen Rechtsetzung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie Grundzüge des Haushaltsrechts (§§ 1–9). Die enge Verzahnung von Unionsrecht und nationalem Recht erforderte die Einbeziehung auch der deutschen Begründungs- und Vollzugsakte, wobei zur Vertiefung auf das Lehrbuch „Staatsrecht III“ verwiesen werden kann. Im materiellen Recht sind Schwerpunkte des Pflichtstoffs der Binnenmarkt (freier Waren- und Personenverkehr einschließlich Unionsbürgerschaft, freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Verwirklichung durch Rechtsangleichung und gegenseitige Anerkennung) sowie die Unionsgrundrechte, zumal nach Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der EU sowie dem durch Art. 6 Abs. 2 EUV vorgeschriebenen, durch das Gutachten 2/13 des EuGH allerdings blockierten Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (§§ 10–12). Justiz und Inneres, durch den Vertrag von Lissabon jetzt zusammengefasst im Titel „Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (RFSR), sind als notwendige Ergänzung der Personenverkehrsfreiheiten, aber auch durch den Einfluss auf das Zivil- und Strafrecht von Bedeutung und sollten in den Grundzügen bekannt sein (§ 13). Gleiches gilt hinsichtlich der spezifisch wirtschaftsrechtlichen Materien (Wettbewerbspolitik, Wirtschafts- und Währungsunion, §§ 14, 15), wenngleich zum Pflichtstoff im engeren Sinne allein das Beihilfenrecht gehört. Von der Sozialpolitik (§ 16) sind die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, vor allem durch die Diskriminierungsverbote, relevant. Die Landwirtschaftspolitik (§ 17) wurde wegen ihrer Bedeutung für die EU knapp behandelt, die Umweltpolitik (§ 18) wegen ihrer Auswirkungen auf das nationale Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht. Das auswärtige Handeln der EU (Völkerrechtliche Verträge der EU, Gemeinsame Handelspolitik – GHP, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – GASP) erfuhr durch den Vertrag von Lissabon erhebliche Änderungen (§ 19).

Die Neuauflage behandelt die Fortentwicklung der Union auf der Basis des Vertrages von Lissabon und der durch ihn in Kraft getretenen Charta der Grundrechte der EU sowie der im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion getroffenen Begleitmaßnahmen (ESM, Fiskalpakt). Sie berücksichtigt dabei aktuelle Entwicklungen wie die von Kommissionspräsident Juncker konstatierte „Polykrise“ der EU, den Brexit, die Gutachten des EuGH zu den Abkommen der EU mit Singapur (EUSTFA) und Kanada (CETA) sowie die Auswirkungen unionsrechtlicher Vorgaben für die Umweltpolitik (Klagebefugnisse, Dieselfahrverbote).

Entsprechend dem bewährten Konzept der Schwerpunktereihe sind 61 Fälle mit Lösungen in die Darstellung eingebaut, die auch grundlegende Urteile des EuGH, dem für die Fortentwicklung des Unionsrechts eine besondere Bedeutung zukommt, vermitteln sollen (neu ist das Urteil des EuGH im Fall Scotch Whisky zur Bewertung von Preisregulierungen als Beschränkung der Grundfreiheiten und zur diesbezüglichen Darlegungslast der Mitgliedstaaten, Fall 49). Weitere Fälle und Lösungen zum Europarecht sind auf S. XXXVII ff nachgewiesen. Die im Lehrbuch berücksichtigten Urteile und Gutachten des EuGH sowie des EuG sind in einem gesonderten Register aufgeführt.

Für Anregungen und Kritik bin ich weiterhin dankbar.

Für ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der Neubearbeitung, für ihre Hilfe bei den umfangreichen technischen Arbeiten und beim Korrekturlesen, vor allem aber für Anregungen aus studentischer Sicht, der hauptsächlichen Zielgruppe des Lehrbuchs, danke ich meinen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Corinna Dornacher, Franziska Hobmaier und Robin Leick sowie den studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht David Preßlein, Sophia Hieber, Nicklas van Ingen, Leonhard Ledl und Sebastian Mayr.

Das Manuskript wurde im Juli 2019 abgeschlossen.

München, im August 2019

Rudolf Streinz

Europarecht

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