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2. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

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Dem Ansatz Schumans folgend wurden nach der Gründung der EGKS ehrgeizige Versuche zu einer weite Gebiete umfassenden Integration unternommen. Am konkretesten fortgeschritten war bereits das Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), das in der Bundesrepublik Deutschland zu schweren innenpolitischen Auseinandersetzungen („Kampf um den Wehrbeitrag“) führte und 1954 in der französischen Nationalversammlung scheiterte. Mit dieser EVG eng verknüpft war der Entwurf der Satzung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), die die Integration von EGKS und EVG sowie weitere Kompetenzen im Wirtschaftsbereich vorsah, die Außenpolitik dagegen noch ausklammerte. Mit dem Scheitern der EVG war auch ihr Schicksal besiegelt.

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Damit war klar, dass eine politische Integration in Europa nur schrittweise zu erreichen war, und man konzentrierte sich auf die wirtschaftliche Integration, in der Hoffnung, dass diese eine politische Integration nach sich ziehen werde (funktionalistischer Ansatz, „Spill-over-Effekt“). Aus Gründen des Weltwirtschaftsrechts, nämlich der Meistbegünstigungsklausel des GATT, wonach Zollzugeständnisse zwischen einzelnen Mitgliedern des GATT automatisch allen anderen zugutekommen, konnte auf europäischer Ebene eine weitgehende Liberalisierung nur über eine Zollunion erreicht werden, da nach Art. XXIV Abs. 8 des GATT Zollunionen als regionale Präferenzzonen unter Befreiung von der Meistbegünstigungsklausel erlaubt sind, soweit sie grundsätzlich alle Produkte umfassen. Dies und die Mitte der 50er-Jahre aufkommende Bestrebung, die Energieprobleme durch Kernenergie zu lösen, was sowohl aus ökonomischen als auch aus sicherheitspolitischen Gründen nur auf europäischer Ebene verantwortbar erschien, führte 1955 zur Konferenz von Messina, die einen Ausschuss einsetzte, der Pläne für einen Gemeinsamen Markt und für eine Atomgemeinschaft ausarbeiten sollte (Leitung: P.H. Spaak). Auf deren Grundlage wurden die Vertragstexte von EWG und EAG ausgearbeitet und am 25.3.1957 in Rom unterzeichnet. Die Römischen Verträge sind am 1.1.1958 in Kraft getreten.

§ 2 Entwicklung und Stand der Europäischen Integration › III. Die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Union › 3. Überblick über die Reformen der Europäischen Gemeinschaften – Die Europäische Union

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