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5. Partnerschaftsabkommen – Assoziierung der Balkanstaaten
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Mit dem Beitritt nahezu aller mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) hat der insbesondere auf der Grundlage der Assoziationsabkommen (Europa-Abkommen) zwischen der EG und diesen Staaten beruhende Annäherungsprozess seinen erfolgreichen Abschluss gefunden[102]. Zu Assoziationsabkommen der EU s. Rn 1285 ff. Mit den osteuropäischen Staaten und vorderasiatischen ehemaligen Sowjetrepubliken, die – ungeachtet ihrer eigenen dahingehenden Wünsche – für einen Beitritt aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommen, wurden spezielle Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit geschlossen (mit Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, der Republik Moldau, der Russischen Föderation, der Ukraine[103] und Usbekistan)[104]. Im Unterschied dazu betrachtet die Europäische Union seit dem Europäischen Rat von Feira im Jahr 2000 die Staaten des westlichen Balkans langfristig als potenzielle Kandidaten für einen Beitritt[105] und hat dies auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki 2003 bestätigt[106]. Bisheriger Kernbestandteil der Strategie für den westlichen Balkan ist der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP), durch den die Reformbestrebungen in den Balkanstaaten gestärkt, diese politisch stabilisiert und politisch wie wirtschaftlich an die EU herangeführt werden sollen. Dabei folgt die Konzeption des SAP weitgehend der Erweiterungsstrategie der EU im Hinblick auf die MOE-Staaten. Die Grundlage bilden die mit den einzelnen Staaten der Region (Kroatien, jetzt Mitglied der EU; Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien; zum jeweiligen Status s. Rn 71) abgeschlossenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie das begleitende Programm zur finanziellen Unterstützung des Reformprozesses (CARDS).
Literatur:
Beichelt, T., Die Politik der Östlichen Nachbarschaft – inkompatible Grundannahmen und antagonistische Herausforderung, integration 2014, 357; von Bogdandy, A. (Hrsg.), Die Europäische Option, 1993; Dauses, M. (Hrsg.), Osterweiterung der EU, 1998; Gierig, C., Europa zwischen Zweckverband und Superstaat. Die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Integrationstheorie im Prozess der europäischen Integration, 1997; Häberle, P., Europäische Rechtskultur. Versuch einer Annäherung in zwölf Schritten, 1994; Hummer, W., Sonderbeziehung EG-EFTA, in: Dauses/Ludwigs, K. III (EL 6/1999); Loth, W., Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte, 2014; Schlotter, B., Die OSZE – Leistungsfähigkeit einer internationalen Organisation, Die Friedens-Warte 75 (2000), S. 11 ff; Schweisfurth, T., Die juristische Mutation der KSZE – Eine internationale Organisation in statu nascendi, in: FS Bernhardt, 1995, S. 213 ff; Streinz, R., Einführung: 50 Jahre Europarat, in: ders. (Hrsg.), 50 Jahre Europarat: Der Beitrag des Europarates zum Regionalismus, 2000, S. 17 ff; Streinz, T., Fraternal Twins: The European Union and the Council of Europe, in: de Waele, H./Kuipers, J.-J. (Hrsg.), The European Union’s Emerging International Identity, 2013, S. 101; Tretter, H., Von der KSZE zur OSZE, EuGRZ 1995, 296; Verny, A., Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, in: Dauses/Ludwigs, K. IV (EL 43/2017). Ferner die Beiträge in EuR Beiheft 1/1994 und 1/2000.