Читать книгу Ein schlechter Geschmack in ihrem Mund - Ruth Shala - Страница 11

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Am Freitag Vormittag hatten sie das Vorzimmer, die Küche und den Wohnraum fertig aufgearbeitet, es fehlten aber immer noch das prall gefüllte Schlafzimmer und ein hinterer Raum, dessen Bestimmung nicht leicht zu erkennen war. Die Arbeit ging langsam voran, da die Kriminaltechniker zunächst jedes Stück zu sehen bekommen mussten, um zu entscheiden, ob darauf doch irgendwelche Spuren gesichert werden sollten. Es gab einfach Unmengen an Papier, Beatrix hatte Zeitungsausschnitte von 1989 gefunden. Darin ging es um Batterienrecycling, Lokalkritiken und andere Themen, deren Bedeutung nach diesem langen Zeitraum Beatrix nicht ansatzweise verstehen konnte. Sie selbst gehörte zu den Menschen, die gnadenlos alles wegschmeißen, was sie in den letzten zwei Wochen nicht verwendet haben. Die Arbeit machte ihr auch persönlich wenig Freude. Ihr altbekannter nervöser Schnupfen hatte sich wieder eingestellt, und der Staub zwischen den gestapelten Sachen brachte sie häufig zum Husten.

Der letzte Fund im ohnehin beengten Badezimmer war eine Sammlung von fünf oder sechs Spirituosenflaschen gewesen, von denen jede noch etwa einen Fingerbreit hoch Schnaps enthielt. An Gurkengläsern hatten sie bisher etwa vierzig Stück gefunden, alle mehr oder weniger gefüllt mit Münzen; Beatrix hatte einen Sachverständigen beauftragt, den Wert zu erheben, er konnte aber erst am Montag vorbeikommen. Als sie gerade begonnen hatte, einen der ersten Stapel im viel zu großen Schlafzimmer aufzutun, klingelte ihr Handy; es war ein vom Büro weitergeleiteter Anruf.

„Guten Tag! Mein Name ist … Hören Sie mich? Ja, also, hier spricht Edgar Schubert, ich bin der Gerichtskommissär in der Verlassenschaftssache nach Ernst Haberkorn... Können Sie mich verstehen?“

„Ja, Hellinger, Landeskriminalamt, bitte? Was kann ich für Sie tun?“

„Es geht um das Verlassenschaftsverfahren. Es ist meine Pflicht, in dieser Sache die Todesfallaufnahme durchzuführen, und ich wollte Sie fragen, ob Sie die Wohnung schon für die Amtshandlung freigeben?“

„Was meinen Sie damit?“

„Es ist vom Gesetz vorgesehen, dass ich die Wohnung des Verstorbenen betrete und dort erhebe, was es an Vermögensgegenständen gibt.“

„Aha. Also, wir sind noch mitten in den Erhebungen. Die Wohnung ist doch eher … wie soll ich sagen … es gibt hier einiges an Sachen, die wir uns anschauen müssen.“

„Ja... Wann ist denn damit zu rechnen, dass ich die Wohnung betreten kann?“

„Das wird bestimmt noch ein paar Tage dauern. Aber gut, dass Sie anrufen. Wie schaut es denn mit einer Erbschaft aus?“

„Ich habe das Grundbuch und das Firmenbuch abgefragt, hier scheint Herr Haberkorn keine Vermögenswerte gehabt zu haben.“

„Und wenn noch etwas auftaucht? Wer würde das bekommen?“

„Nach meinem bisherigen Wissensstand gibt es ein Testament, und es gibt die gesetzliche Erbin, Frau Ilse Schneider...“

„Und was heißt das konkret?“

„Es gibt eine Alleinbegünstigte nach dem Testament. Vielleicht kennen Sie sie ja schon. Frau Iwona Bielinska. Das ist sehr bitter für Frau Schneider.“

„Wieso?“

„Die Seitenlinie gehört nach der geltenden Rechtslage nicht zu den Noterben.“

„Das heißt?“

„Die Schwester gehört nicht zu den Aszendenten oder Deszendenten und hat daher keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, falls das Testament gültig sein sollte.“

„Gut, jetzt habe ich das wohl verstanden. Gibt es denn Hinweise darauf, dass das Testament ungültig sein könnte?“

„Das würde ich nicht sagen.“

„Danke. Gut, Herr Doktor. Ich notiere Ihre Nummer. Sobald wir die Wohnung freigeben, werden wir Sie anrufen. Ihr … Termin muss dann aber in meiner Anwesenheit durchgeführt werden.“ Todesfalldingsbums, dachte Beatrix und legte auf.

Ein schlechter Geschmack in ihrem Mund

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