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3. Handelsplattformen

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Geschäfte werden aber zunehmend ohne direkte Provisionierung vermittelt und abgewickelt, zum Beispiel über Handels- oder Vertriebsplattformen. Beispiele für physische Handelsplattformen sind Messen, bei denen es sich ebenso um abgrenzbare und begrenzte Orte handelt, auf denen sich Individuen unterschiedlicher Anbieter- und Nachfragergruppen treffen.99 Dabei können sich diese Plattformen allein auf einen Austausch zwischen verschiedenen Unternehmergruppen beschränken oder Verbraucher und Privatpersonen als mögliche Besucher ansprechen. Wesentlicher Zweck ist hier die Möglichkeit der bloßen Teilnahme an einer Plattform, für die deren Betreiber regelmäßig einen Preis verlangt, den er je nach Interessenlage der beteiligten Nutzergruppen unterschiedlich verteilen kann.100

Zunehmend treten Handelsplattformen dabei über das Internet auf. Allgemeine gegenwärtige Beispiele sind dafür Amazon oder eBay, aber auch speziellen Bedürfnissen entsprechende Plattformen für Bücher, Musikalien oder Konsumgüter. Auch Dienste wie Fahrtenvermittler dürften in diese Kategorie einzuordnen sein, da sie ebenso zwischen Fahrtenanbietern und Fahrgästen vermitteln.101

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

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