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5. Medienangebote und Rundfunkplattformen

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Im Medienbereich sind Plattformstrukturen nicht zwingend, jedoch bestehen bereits seit längerem plattformähnliche Vertriebskonstellationen.104 Einige Medienunternehmen nehmen dabei von einer Nutzergruppe Inhalte in ihr Angebot auf, die sie anschließend in einem Portfolio an die andere Nutzergruppe, ihre Abonnenten, weitergeben. Inhalteanbieter sind dabei häufig selbstständige Produzenten von Werken oder presseähnlichen Erzeugnissen, Filmproduktionen, Dokumentationen oder Nachrichten.105 Aber auch Werbeanbieter zählen zu den typischen Kunden von Medienunternehmen, mit denen klassische Medienunternehmen ihre Hauptumsätze erwirtschaften.

Für Medienunternehmen hat sich hier der Begriff der Anzeigen-Auflagen-Spirale bereits früh etabliert, der den zu erörternden Wirkungen indirekter Netzwerkeffekte bereits nahekommt.106 Dieser Begriff beschreibt bereits die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Absatzmärkten eines Medienunternehmens. Am Beispiel eines Anzeigenblattes ließen sich hier die beiden Absatzmärkte über die Aufnahme von Werbeanzeigen einerseits und den Bezug des Anzeigenblattes andererseits beschreiben.107 Durch zahlenmäßig steigende Auflagen könnte demnach die Bereitschaft der Werbeanbieter steigen, sich erstens überhaupt für eine Anzeigenschaltung in dem Medium zu entscheiden und zweitens aufgrund der gestiegenen Reichweite hierfür sogar einen höheren Preis zu zahlen.108 Entschließen sich mehr Werbeanbieter für dieses Vorgehen und zahlen sogar höhere Preise auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen, kann der Anzeigenblattanbieter mehr in steigende Auflagen investieren, was sich wiederum erneut positiv auf die Entscheidungen der Werbeanbieter auswirken kann. Diese gegenseitigen Abhängigkeiten in Form gegenseitiger Rückkoppelungen ermöglichen aufwärts wie abwärts laufende Spiralen.109

Dieses Konzept lässt sich auf Rundfunk oder Hörfunk übertragen. Auch hier vermittelt ein Medienunternehmen Inhalte auf der einen Seite an seine Kunden auf der anderen Seite. Ähnlich wie bei Printmedien teilen sich die Inhalte liefernden Nutzergruppen dabei in die beiden Gruppen Werbeanbieter und Anbieter von redaktionellen Inhalten auf. Das Bundeskartellamt hat hierfür bereits einen Plattformmarkt definiert, auf dem ein Unternehmen Programme bündelt und vermarktet.110 Der Anbieter einer Programmplattform werde dabei zum einen gegenüber den Anbietern von Fernsehkanälen tätig und zum anderen gegenüber den Endkunden. Außerdem trete er gegenüber der Nutzergruppe der Veranstalter von Rundfunkprogrammen auf, indem er Programme bündele und entweder einzeln oder paketgebunden vermarkte.

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

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