Читать книгу Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen - Sebastian Louven - Страница 27

10. Vernetzte Systeme, Cloud und Smart Home

Оглавление

Schließlich gibt es zunehmend Technologien, die sich immer mehr in den Alltag integrieren lassen und eine noch tiefere Vernetzung ermöglichen. Dies kann durch eine Vernetzung verschiedener Computer-Kapazitäten oder Plattformen untereinander erfolgen. Auf ähnliche Weise funktionieren smarte Assistenzsysteme oder Smart-Home-Lösungen, die zusätzlich eine Vernetzung mit Alltagsgegenständen ermöglichen.130

In den letzten Jahren hat die Diskussion über die Einordnung der sogenannten Distributed Ledger Technology zunehmende Bedeutung gewonnen. Dabei handelt es sich um vernetzte Systeme oder Datenbanken, die nicht mehr nur zentral, sondern über eine Infrastruktur kollaborativ zu einem gemeinsamen Zweck miteinander verbunden werden und bei denen Einträge nicht mehr nachträglich verändert werden können.131 Ein Anwendungsfall dieser Technologie ist die sogenannte Blockchain, die ein verifizierbares Buchführungssystem für digitale Transaktionen ermöglicht.132 Als Besonderheit gilt hierbei, dass diese Technologie den Einsatz von Intermediärunternehmen technisch überflüssig machen kann. Es muss also nicht mehr zwingend für den zu vermittelnden Schritt eine eigene Vermittlungsplattform betrieben werden. Stattdessen wird dieser Schritt in den Ablauf der jeweiligen Blockchain integriert. Die Abläufe bestimmen dabei die Teilnehmer oder Nutzer der jeweiligen Blockchain. Das bedeutet, dass nicht mehr ein einzelnes Unternehmen über die Vermittlung entscheidet, sondern je nach systematischer Ausgestaltung das teilnehmende Nutzerkollektiv.133 Daraus kann nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich hierbei um einen nächsten Entwicklungsschritt über die Plattformen hinaus handelt. Vielmehr wird in den meisten Fällen lediglich die Art der Zusammenarbeit anders geregelt, sodass es nicht mehr den einen Plattform-Betreiber gibt. Stattdessen sind die Anwender der Technologie selbst mit mehr Möglichkeiten der Einflussnahme ausgestattet. Es handelt sich weiterhin um kooperative Zusammenschlüsse mehrerer Anwender, bei denen dieselben wettbewerblichen Phänomene wie bei Plattformen auftreten können, nur dass häufig kein einzelnes Unternehmen als Vermittler auftritt. Dies gilt erst recht, wenn es sich um eine proprietäre Blockchain handelt, die von einem Unternehmen bereitgestellt wird.

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

Подняться наверх