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2. Henne-und-Ei-Paradoxon

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Da Plattformen mittels indirekter Netzwerkeffekte verschiedene Nutzergruppen an Bord holen und ihre Interessen miteinander vernetzen, sind sie mit dem Henne-und-Ei-Paradoxon konfrontiert.176 Dieses stellt sich insofern dar, dass ein Netzwerk für einzelne Nutzer regelmäßig keinen Wert hat, wenn dort nicht interessengerecht bereits andere Nutzer derselben Nutzergruppe oder einer anderen Nutzergruppe angemeldet sind. Das bedeutet zum einen, dass Plattform-Anbieter nicht nur Nutzer einer Gruppe für ihr Angebot gewinnen müssen, sondern ebenso Nutzer der vernetzten anderen Gruppe. Damit geht das Risiko einher, auf beiden Seiten der Plattform überhaupt erst auf einem Markt tätig zu werden und eine das Geschäftsmodell tragende Nutzeranzahl zu gewinnen. Zum anderen ist aber, wenn der Erfolg des Geschäftsmodells von den gegenseitig interdependenten und sich verstärkenden Entscheidungen der vernetzten Nutzergruppen abhängt, der Markteintritt mit einer hohen Ungewissheit verbunden, welche der anzusprechenden Nutzergruppen zuerst gewonnen werden soll, um anschließend mit deren Reichweite die andere Nutzergruppe zu gewinnen.177 Unternehmen trifft also ein hohes in wirtschaftlicher Hinsicht Vorleistungsrisiko, wenn sie nicht bereits bestehende Strukturen und Netzwerkeffekte ausnutzen können. Plattformen können dieses Henne-und-Ei-Paradoxon vor allem dadurch bewältigen, dass sie den bereits vorhandenen Dienst durch eine neue „Marktseite“, häufig in Form einer Werbeseite, monetarisieren.178 Es bestehen also Marktzutrittsschwellen aufgrund der besonderen Bedeutung der Netzwerkeffekte.

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

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