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Regelungen zum Freien Stehen für Wohnmobile und Camper

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Am 9.1.2021 schlug die Nachricht eines neuen Gesetzes der portugiesischen Straßenverkehrsordnung wie eine Bombe ein. Ab sofort sollte der Aufenthalt in einem Wohnmobil, Van oder Ähnlichem von 21 bis 7 Uhr außerhalb von Camping- und Stellplätzen nicht mehr erlaubt sein. Insbesondere sollte dies für Naturparks, Naturschutzgebiete und die Küstenlinie gelten.

Der Hauptgrund für das Gesetz waren die chaotischen Zustände an den Stränden und Küsten des Naturparks Costa Vicentina und im Südwest-Alentejo und der zunehmende Unmut der Bevölkerung, aber auch die Interessen der Camping- und Stellplatzbetreiber. Die Corona-Pandemie war ein weiterer Auslöser, denn während die Portugiesen im Lockdown waren, tummelten sich ausländische Camper ohne Rücksicht auf die herrschenden Corona-Regeln an den Stränden.

Das bis dahin in vielen Blogs und Apps beschworene „Freistehparadies“ endete plötzlich mit einer radikalen Änderung der portugiesischen Straßenverkehrsordnung Código da Estrada und die Empörung war auf allen Seiten groß: Freisteh-Enthusiasten sahen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Die portugiesischen Wohnmobilvereinigungen richteten den Finger auf die ausländischen „autocaravanistas“, die die bereits geltenden Regelungen nicht respektiert hätten. Es gab zahlreiche Petitionen, die letztendlich im August 2021 zu einer „Entschärfung“ des ursprünglichen Gesetzentwurfs führten.

Fakt ist: „Wildes Campen“ in Naturparks und ausgewiesenen Naturschutzgebieten war in Portugal schon immer verboten, insbesondere 1 km von der Küste entfernt. Dass es oftmals und jahrelang geduldet wurde, lag vorwiegend an der Regelung der Zuständigkeiten. Der Unterschied ist jetzt, dass die Behörden PSP, GNR, ICNF (Naturparkranger) und Marinepolizei (Policia marítima) nun sofort agieren und Bußgelder (60–300 €, in Naturparks auch bis 600 €) erheben dürfen.

Generell gilt:

Ein Übernachtungs- und Parkverbot herrscht für Wohnmobile, Vans und Wohnwagengespanne, aber auch Fahrzeuge mit Hochdach ebenso wie für Camper mit Zelt in ausgewiesenen Gebieten der Rede Natura 2000 (https://rea.apambiente.pt/content/national-system-classified-areas?language=en), in Naturschutzgebieten und im reglementierten Küstenbereich (Plano de Ordemanto da Orla Costeira) außerhalb der dafür vorgesehenen Infrastrukturen, also Camping- oder Stellplätzen. Dazu gehören auch viele Stauseen, die oft in geschützten Gebieten liegen. Am Tag darf man für einen Besuch auf öffentlichen Parkplätzen parken, sofern dies nicht ausdrücklich durch Beschilderung untersagt ist.

Außerhalb dieser Gebiete darf man im öffentlichen Raum, z. B. auf normalen Pkw-Parkplätzen, bis zu 48 Std. innerhalb des gleichen Landkreises übernachten. Auch hier gilt, dass nur geparkt werden darf, d. h. keine Anzeichen von Campingverhalten wie ausgefahrene Treppen, Markisen oder ausgestellte Fenster, Tische oder Stühle im Freien etc. Für längere Aufenthalte dienen die Áreas de Serviço de Autocaravanas (ASA), allerdings soll der Aufenthalt hier auf max. 72 Std. begrenzt sein, oder eben Campingplätze und Wohnmobilparks, wo der Aufenthalt unbegrenzt und Campingverhalten erlaubt ist. Soweit zur Theorie. Inwieweit sich diese strikten Regeln in der Praxis umsetzen und kontrollieren lassen, wird sich in Zukunft zeigen.

Generell lässt sich sagen: Wer sich respektvoll verhält und Natur, Einwohner und lokale Gegebenheiten respektiert, wird keine Probleme bei einer Reise durch Portugal haben. Im Grunde hat sich die Situation zum Positiven verändert, da mehr und mehr neue Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Es gibt mittlerweile ein gutes Netz an offiziellen Übernachtungsplätzen, sodass man als Mobilreisender seine Touren problemlos genießen kann.

> Broschüre der Tourismusbehörde Portugal zum Thema: www.visitportugal.com/en/ content/be-life-camper

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