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3. EU
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Die Antikorruptions-Instrumente der EU haben das Ziel, die finanziellen Interessen (das Budget) der EU zu schützen. Nach einer Phase, in der das Antikorruptions-Recht im Rahmen der „3. Säule“ in völkerrechtlicher Form verankert war,[52] wurde es ins Gemeinschaftsrecht übergeführt.[53] Zur praktischen Bekämpfung von EU-Betrug, zudem auch der Korruption zum Schaden des Gemeinschaftsbudgets, wurde im Übrigen eine Sonderbehörde geschaffen. OLAF ist als EU-Agentur zu Kontrollen und zur Verfolgung von Missbräuchen zuständig.[54]