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III. Human Rights Compliance

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Es ist darauf verwiesen worden, dass Compliance ein offenes Gefäß ist. Neben den klassischen Risikofeldern wie Korruption, Geldwäsche, Preisabsprachen und Risiken am Arbeitsplatz, können die etablierten Compliance Programme mit weiteren Inhalten gefüllt werden.

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Gegenwärtig sind intensive Diskussionen im Gange, Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Pflicht zu nehmen. Neben den generellen Rechtsquellen, wie die OECD Guidelines for Multinational Enterprises[97] und die UN Guiding Principles on Business and Human Rights,[98] werden etwa Sonderregeln zur Zwangsarbeit international umgesetzt.[99] Unternehmensverbände und Multistakeholder-Gruppen (wie die Partnering against Corruption Initiative, PACI, des World Economic Forum) beschäftigen sich mit der freiwilligen Ausdehnung der Compliance Regime in Antizipation staatlicher Regelungen auch auf weitere Bereiche der Menschenrechte. In ähnlicher Weise beschäftigt sich derzeit die Bekleidungsmittelindustrie – aufgeschreckt durch den Einsturz von Rana Plaza in Bangladesch[100] – mit Arbeiterschutz in ihrer Lieferkette. Insgesamt wird das Thema Compliance über die klassischen Risikofelder hinaus diverse Erweiterungen erfahren. Dabei werden die Erfahrungen der Praxis der Antikorruptions-Compliance von großer Bedeutung sein.

Antikorruptions-Compliance

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