Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 32

IV. Multilateral Development Banks

Оглавление

33

Die sog. Multilateral Development Banks (MDBs oder IFIs) haben eine abrupte Kehrtwende hinter sich. Bis 1996 etwa stand die Weltbank den Antikorruptions-Initiativen äußerst skeptisch gegenüber. Der Rechtschef der Weltbank, Shihata, zögerte das Thema Korruption überhaupt anzusprechen, da er dies als politische Einmischung in die inneren Angelegenheiten der „Kunden“ (der Staaten) betrachtete. Der Weltbankpräsident Wolfensohn warf 1996 das Ruder jäh herum, als er am Jahrestreffen vom „cancer of corruption“ sprach.[58] In drastischen Worten schob er nach, es handle sich nicht um eine rein politische Angelegenheit: „that is bullshit – corruption is as much a political issue as it is an economic issue“.[59] Nun war das Eis gebrochen. Es sollte allerdings Jahrzehnte dauern, bis es der Weltbank und ihren regionalen Schwesterorganisationen gelungen war die Korruptionsstrategien in Alltagsgeschäft umzusetzen (man spricht von mainstreaming[60]).

34

Unabhängig von den Antikorruptions-Strategien bei der Kreditvergabe haben alle Entwicklungsbanken (Weltbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, Europäische Entwicklungsbank) Sanktionsinstrumente geschaffen: In-house investigative Einheiten gehen, zusammen mit lokalen Polizeieinheiten in den Kreditnehmerstaaten, Missbräuchen nach,[61] sie übergeben den Fall anschließend einer bankinternen Stelle, die als erstinstanzliche Richterin amtet. Zum Teil gehen die integrity units aber auch gleich mit dem Unternehmen ein settlement ein. Einigt man sich nicht resp. nimmt das fehlbare Unternehmen die Sanktion des erstinstanzlichen Richters nicht an, geht der Fall an ein Sanctions Committee, das entweder ganz oder mehrheitlich mit externen Richtern besetzt ist. Das Sanctions Committee kann das Unternehmen (auf Zeit oder unbestimmt) von künftigen Aufträgen ausschließen (debarment). Das debarment kann von Auflagen abhängig auch bloß bedingt ausgesprochen werden (conditional debarment). Für Unternehmen besonders gravierend ist, daß die MDBs ab einem gewissen Schweregrad der Sanktion zwingend cross-debarment vereinbart haben: Wird ein Unternehmen von einer Entwicklungsbank ausgesperrt, schliessen sich alle anderen der Sanktion an.[62]

Antikorruptions-Compliance

Подняться наверх