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bb) Sexuelle Identität

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Im Vordergrund der sexuellen Identität steht die Beziehung zu anderen Personen im sexuellen Bereich, die Präferenz für den jew. Sexualpartner. Erfasst werden homosexuelle und bisexuelle Männer und Frauen, transsexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen (Zwitter).[117]

Durch die Einführung der sexuellen Identität in den Abs. 1 (im Jahr 2006, s.o. Rn. 5) als zusätzliches Merkmal, das bei Ernennungen und Verwendungen von Soldaten ausdrücklich nicht berücksichtigt werden darf, hat der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter eine gegenteilige, bis vor wenigen Jahren noch höchstrichterlich[118] gebilligte Praxis gezogen, wonach es „rechtlich auch weiterhin nicht zu beanstanden“ sein sollte, dass „gleichgeschlechtlich veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe verwendet werden“ und regelmäßig nicht zum BS ernannt wurden.[119]

Soldatengesetz

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