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B. Der Anspruch auf Auskunft bzw Akteneinsicht I. Die Zulässigkeit der Klage (Organstreitverfahren) 1. Verwaltungsrechtsweg

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Auch die internen Rechtsverhältnisse zwischen Mitgliedern der IHK und deren Organen gehören dem öffentlichen Recht an. Für Streitigkeiten zwischen Organen einer Kammer um organschaftliche Kompetenzen ist, ebenso wie im Kommunalverfassungsrecht, verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegeben[77]. Auch die Mitwirkungsrechte von Kammermitgliedern unterliegen der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen eines sog. Organstreits.

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

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