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III.Instandhaltung

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8Unter dem Begriff der Instandhaltung sind verschiedene Reparatur-, Renovierungs-, Ausbesserungs- und Reinigungstätigkeiten zu verstehen.16 Gemeinsam ist diesen Handlungen, dass sie einen Beitrag zur Erhaltung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage darstellen, die sie in ihrer Größe oder ihren Dimensionen im Wesentlichen unverändert lassen. Insofern steht Substanzerhaltung im Mittelpunkt von Handlungen der Instandhaltung. Ob diese Arbeiten im Einzelfall anlagen- oder grundstücksbezogen sind oder ob es sich im Einzelnen um Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen handelt, ist ohne Belang.17

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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