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B.Vergabegrundsätze im Einzelnen I.Wettbewerbsgebot (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3)

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4Der Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 1 ist nahezu identisch mit dem Wortlaut von § 2 EU Abs. 1 Satz 1. Der Formulierung in § 2 Abs. 1 Satz 1, dass „Bauleistungen“ im Wettbewerb vergeben werden, ist kein Mehr oder Weniger an Regelungsgehalt zu entnehmen als der Formulierung des Wettbewerbsgebots in § 2 EU Abs. 1 Satz 1, wonach „öffentliche Aufträge“ im Wettbewerb vergeben werden. Die Terminologie in § 2 EU geht auf die Verwendung eines einheitlichen „Auftrags“-Begriffs im Anwendungsbereich des 2. Abschnittes der VOB/A zurück (vgl. auch § 103 GWB).

5Der Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 3 ist identisch mit dem Wortlaut von § 2 EU Abs. 1 Satz 3.

6Für die Kommentierung des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 wird daher auf die Kommentierung zu § 2 EU Abs. 1 Satz 1 und 3 verwiesen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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