Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 17
C.Abgrenzungen
Оглавление11Soweit die Anwendung der VOB/A vom Vorliegen von Bauleistungen abhängt, sind diese von anderen Leistungen, namentlich von Lieferungen und Dienstleistungen, abzugrenzen. Bei gemischten Verträgen ist anerkannt, dass der Schwerpunkt des jeweiligen Gesamtauftrags über die Zuordnung entscheidet.20 Etwas anderes gilt allerdings, wenn die einzelnen Elemente eines Auftrags sinnvoll voneinander getrennt werden können und alle verbleibenden Teile eigenständig bestehen können. Von Trennbarkeit kann typischerweise ausgegangen werden, wenn die einzelnen Auftragsteile für sich betrachtet die Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, sodass in diesen Konstellationen typischerweise eine getrennte Auftragserteilung erfolgen könnte.21
§ 2 VOB/AGrundsätze
(1) 1Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. 2Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. 3Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
(3) Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben.
(4) Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren die Vertraulichkeit aller Informationen und Unterlagen nach Maßgabe dieser Vergabeordnung oder anderer Rechtsvorschriften.
(5) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig.
(6) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
(7) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird.
Übersicht | Rn. | |
A. | Allgemeines | 1–3 |
B. | Vergabegrundsätze im Einzelnen | 4–19 |
I. | Wettbewerbsgebot (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3) | 4–6 |
II. | Transparenzgebot (§ 2 Abs. 1 Satz 1) | 7, 8 |
III. | Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2) | 9, 10 |
IV. | Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2) | 11, 12 |
V. | Diskriminierungsverbot (§ 2 Abs. 2) | 13, 14 |
VI. | Vergabe an geeignete Unternehmen (§ 2 Abs. 3) | 15, 16 |
VII. | Vergabe zu angemessenen Preisen (§ 2 Abs. 3) | 17, 18 |
VIII. | Förderung ganzjähriger Bautätigkeit (§ 2 Abs. 7) | 19 |