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III.Kein ungewöhnliches Wagnis (Abs. 1 Nr. 3)
Оглавление38Nach § 7 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann.