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2. SortenschutzSortenschutzrecht

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Als weiteres Beispiel für die Fortentwicklung des Immaterialgüterrechts durch die Anerkennung spezieller gewerblicher Schutzrechte ist die Gesetzgebung im Bereich des Sortenschutzes zu nennen, durch die – lange nach Anerkennung der technischen Erfindungsleistungen durch die Patentgesetzgebung – dem Schutzbedürfnis gewerblicher Leistungen im Bereich der PflanzenzüchtungPflanzenzüchtungen Rechnung getragen wurde. Rechtsgrundlage des SortenschutzrechtSchutzrechtSorten-s ist das SortenschutzgesetzSchutzgesetzSorten-.1 Das Sortenschutzrecht hat sich aus anfänglichen Schutzversuchen der züchterischen Leistung vor allem über das Patent- und Kennzeichenrecht zu einem besonderen Pflanzenschutzrecht entwickelt, das zwar methodisch und dogmatisch stark an die Regelungen des Patentrechts angelehnt ist, das aber gerade auch den Besonderheiten der lebenden pflanzlichen Materie Rechnung tragen will und einen eigenständigen Charakter besitzt.2

Recht des geistigen Eigentums

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