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FORMULARE & BEHÖRDENGÄNGE

PAPIERKRIEG ZU ENDE GEDACHT

DAS KAPITEL IN DREI SÄTZEN

•Bevor du offiziell selbstständig bist, musst du noch ein paar wirklich unangenehme Formulare ausfüllen.

•Die meisten Antworten sind bei allen Yogalehrer:innen identisch – du kannst sie also direkt aus einer Vorlage übernehmen.

•Eine gute Sache ist eineRegistrierung zur elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt (ELSTER in Deutschland, FinanzOnline in Österreich oder, abhängig vom Kanton, eTax in der Schweiz)

HÄTTE ICH DAS MAL VORHER GEWUSST…

Du hast die „Krähe“ gemeistert (einhändig!). Du hast die Namen von 108 Yogahaltungen auf Sanskrit gelernt. Du hast dich vor 20 wildfremde Menschen gestellt und in der Abschiedsvorstellung deines Teacher Trainings ein verdammtes Lied gesungen. Aber jetzt kommt der schwierigste Teil. Eine der vielleicht letzten Herausforderungen unserer Zeit, eine Prüfung, beinahe so hart wie das Leben selbst. Es ist der unheilige Dreiklang, der Fluch derer, die in ihrem Leben nach einem höheren Ziel suchen: Das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und gegebenenfalls die Antragstellung für die Umsatzsteuer-Identnummer. Und wenn du schon dabei bist, solltest du gleich den Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status erledigen. Bääm! Was bringt dir deine Krähe jetzt?

Dieser unendliche Schrecken aus Formularfeldern ist die letzte Prüfung, bevor dein Leben als Yogalehrende:r beginnen kann. Und damit diese Hürde für dich möglichst niedrig liegt, kannst du den Inhalt für die notwendigen Formulare weitestgehend hier nachschlagen. Wichtig: Bitte verwende die Formulare deiner zuständigen Behörden (im Web suchen und als PDF herunterladen) und setze natürlich deine eigenen Angaben (Name, Adresse etc) ein.

1.FRAGEBOGEN ZUR STEUERLICHEN ERFASSUNG

In Deutschland wurde dieses wunderschöne Papierformular ab 2021 quasi abgeschafft und ersetzt durch das super-hippe ELSTER-Portal. Zur Nutzung des Portals und damit der Anmeldung beim Finanzamt benötigst du ein sogenanntes Software-Zertifikat (das ist eine freakig-nerdige Spezialdatei, die du auf deinem Rechner speicherst). Für die Anmeldung zu ELSTER (Elektronische Steuererklärung) brauchst du außerdem etwas Zeit (wie für eigentlich alles, was mit dem Finanzamt zu tun hat). Hast du den ersten Schritt der Online-Registrierung durchgeführt, erhältst du anschließend ein Schreiben mit der Post, um die Registrierung abzuschließen. Das Gute: Das so gewonnene Zertifikat lässt sich danach auch zum Versand von Steuervoranmeldungen und -erklärungen etc. nutzen. Praktisch, oder?

Inhaltlich geht es im Fragebogen hauptsächlich um deine Basisdaten:

•Name

•Adresse

•Ggf. Familienstand und Ehepartner:in

•Steuer-Identifikationsummer

•Art der Tätigkeit (= Yogaunterricht)

•Gründungsart (= Neugründung) und -datum

•Deine voraussichtlichen Einkünfte (im Zweifelsfall lieber eher niedrig schätzen)

•Die Art der Gewinnermittlung (= Einnahmenüberschussrechnung).

•Dein Wirtschaftsjahr (weicht normalerweise nicht vom Kalenderjahr ab; wenn doch, wüsstest du es).

•Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung (das kannst du höchstwahrscheinlich machen, es spart dir Stress; mehr dazu im Kapitel „Umsatzsteuer“)

In den allermeisten Fällen kannst du alle anderen Fragen mit „Nein“ beantworten oder ignorieren. Im Zweifelsfall solltest du natürlich deine:n Steuerberater:in fragen. Aber auch, wenn du versehentlich etwas vergisst oder offensichtlich falsch ausfüllst, ist es nicht schlimm: Das Finanzamt meldet sich dann bei dir und du hast die Möglichkeit, deinen Fehler zu korrigieren.

2.ANTRAGSTELLUNG FÜR DIE UMSATZSTEUER-IDENTNUMMER

Es kann sein, dass du diese Nummer nie brauchst. Und zwar dann, wenn du keine Geschäfte mit Menschen im Ausland machst. Denn die Umsatzsteuer-Identnummer (wieder so ein schönes deutsches Wort) ist eine Art internationale Steuernummer, die dich als Unternehmen identifiziert. Kurz gesagt lässt sich mit der Erstattung der Umsatzsteuer bei internationalen Geschäften relativ einfach lukrativer Betrug begehen. Und diese eindeutige Nummer soll dabei helfen, diesen Betrug zu vermeiden oder wenigstens hinterher aufzuklären. Aber wie gesagt: Eigentlich brauchst du die USt.-Id.Nr. (sogar die Abkürzung ist uncool) nur, wenn du nach der Yoga-Weltherrschaft greifst oder mal ein Retreat auf Malle anbietest.

3.ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN STATUS

In Deutschland auch bekannt als „Formular V0027“. Studiobetreiber kennen und fürchten es, weil es im Grunde über Schein- und echte Selbstständigkeit von Yogalehrer:innen entscheidet (siehe Kapitel „Scheinselbstständigkeit“). Dazu gibt es noch eine Anlage (Formular C0031, das ebenfalls wenig Freude bereitet). Du hast keine automatische Verpflichtung, das Formular auszufüllen, es kann aber sein, dass ein Yogastudio dich darum bittet, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Formular sollte natürlich nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt werden, im Normalfall kannst du aber die Antworten übernehmen, die du hier findest:



Der finale Schritt lässt sich leicht und ganz ohne Formular erledigen:

DIE ANMELDUNG ALS FREIBERUFLER BEI DEINEM ZUSTÄNDIGEN FINANZAMT.

Dafür kannst du einfach diesen Text als Brief an dein zuständiges Finanzamt schicken (Adresse steht u.a. auf deinem letzten Steuerbescheid):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich ab (DATUM) eine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer:in aufnehmen werde/aufgenommen habe und bitte um Erteilung einer Steuernummer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit allen erforderlichen Anlagen habe ich bereits per ELSTER übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Name“

KARMA-CONTENT

Zeitmanagement

TIMING IST ALLES: DEIN PERSÖNLICHER STUNDENPLAN

Es gibt einen Grund, warum die meisten Menschen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Grund heißt „Burnout“. Es wäre besonders ironisch, wenn ausgerechnet Yogalehrer:innen wegen Überarbeitung krank würden. Bevor du dich also Hals über Kopf ins Yogalehrer:innen-Dasein stürzt (oder wenn du das bereits getan hast), solltest du dein Zeitmanagement prüfen. Trage hier deine (geplanten) Arbeitszeiten inklusive Anfahrt, Vorbereitung, Buchhaltung und mindestens einer Yogaklasse, an der du selbst teilnimmst, ein (letzteres ist wirklich wichtig und gehört zu deiner Arbeitszeit!). Zähle dann nach, wie viele Arbeitsstunden deine Woche umfasst.

Wenn du auf mehr als 40 Arbeitsstunden wöchentlich kommst, solltest du dir Gedanken über eine Work-Life-Balance machen.

Auf www.yogabu.ch findest du für deinen Wochenplan eine kostenlose Vorlage, die du ausschneiden und an den Kühlschrank hängen kannst.


CHECKLISTE

Von Anfang an alles richtig machen

Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt & abgeschickt

Antragstellung der Umsatzsteuer-Identnummer erledigt

ggf. Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ausgefüllt & abgeschickt

ggf. Geschäftskonto bei der Bank eröffnet

Businessplan erstellt

Finanzplan erstellt

Buchhaltungssoftware eingerichtet bzw. Steuerberater:in beauftragt

Mindestens drei Yogastudios besucht und persönlich (!) beworben


PRACTICE WHAT YOU PREACH.

Wer Entspannungstechniken unterrichtet, verliert durch einen Burnout seine Glaubwürdigkeit.

Selbstständig mit Yoga

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