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II. Qualifikation lege fori

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1. Am häufigsten vertreten wird die Qualifikation nach der lex fori, aus deutscher Sicht also nach deutschem Recht.[4] Die von den Systembegriffen der Kollisionsnormen erfassten Rechtsfragen werden so umschrieben, wie es das deutsche Recht tut.

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2. Diese Methode hat den erheblichen Vorteil, dass sie praktikabel und logisch stimmig ist: Zu Beginn der Falllösung gibt es noch kein in irgendeiner Weise betroffenes ausländisches Recht, denn erst die Verweisung durch eine maßgebliche Verweisungsnorm (nicht etwa die rein tatsächliche Beziehung zu irgendeinem Staat) stellt den Auslandsbezug her. Die Qualifikation bestimmt aber bereits in diesem Zeitpunkt die Auswahl der Verweisungsnorm und sollte deshalb nicht von ihrem Ergebnis, dem verwiesenen Recht, abhängen. Außerdem erfahren alle Rechtsinstitute an jeder Stelle der Prüfung dieselbe Qualifikation, was Widersprüche vermeidet.

Der Schubladenschrank im eingangs genannten Bild ist also bei Qualifikation lege fori schon zu Beginn der Prüfung gebaut, und alle Rechtsinstitute liegen in einer – und nur in einer – Schublade.

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