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Frage 5: Umwandlung der FlighHigh Ltd. in eine GmbH 1. Anwendbares Recht
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Grundsätzlich bestimmt sich die Umwandlung nach dem Gesellschaftsstatut; da die FlyHigh Ltd. trotz ihres deutschen Verwaltungssitzes ein UK-Gesellschaftsstatut besitzt, der geplante Rechtsformwechsel jedoch zu einer Gesellschaft mit deutschem Sitz und deutscher Rechtsform, somit zweifellos deutschem Gesellschaftsstatut führen soll, muss der Rechtsformwechsel sowohl nach dem vorherigen, als auch nach dem künftigen Gesellschaftsstatut zulässig sein.