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2. Örtliche, sachliche Zuständigkeit

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Damit ist die örtliche Zuständigkeit, die sich ebenfalls nach § 267 FamFG bestimmt, nicht zu prüfen, auch nicht die sachliche, die sich nach § 111 Nr 10 FamFG beurteilt.

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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