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III. Operative Joint Venture, Holdinggesellschaften und Mischformen
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Regelmäßig wird die im Rahmen des Equity Joint Venture gegründete Joint Venture Gesellschaft auf den Tätigkeitsfeldern, die ihrem Zweck entsprechen und mit denen sie Gewinne erzielen möchte, selbst tätig werden (operatives Joint Venture).
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Die Joint Venture Gesellschaft kann jedoch auch (zumindest teilweise) als Holding fungieren, in welche die Partner jeweils Beteiligungen an anderen Gesellschaften einbringen, so dass die Joint Venture Gesellschaft in der Zielstruktur Beteiligungen an rechtlich und organisatorisch selbstständigen Tochtergesellschaften hält, die ihrerseits operativ am Markt tätig sind.[1] Diese Gestaltung kann sich etwa anbieten, wenn die Partner mit zwei oder mehr operativen Gesellschaften am Markt tätig werden wollen, aber eine einheitliche Finanzierung anstreben.[2] Es kann auch Mischformen geben, also Joint Venture Gesellschaften, die selbst operativ tätig werden, zugleich aber auch über Tochtergesellschaften verfügen.[3]