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4.1.2 Projektspezifische Zielsetzungen

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Vor dem Hintergrund der angestrebten Konvergenz sowie im Speziellen der Anforderung einer besseren Vergleichbarkeit von IFRS Abschlüssen legte das IASB für das Projekt „Joint Venture“ im Wesentlichen zwei projektspezifische Ziele unter Mitwirkung des FASB fest:[60]

Abschaffung der Rechtsformabhängigkeit

Sachverhalte mit ähnlichem wirtschaftlichem Gehalt sollen einheitlich abgebildet werden. Die bilanzielle Behandlung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ausschließlich in Abhängigkeit von der rechtlichen Ausgestaltung der Vereinbarung verhinderte dies bislang.[61]

Abschaffung des Bilanzierungswahlrechts

Die Wahlmöglichkeit zwischen Equity-Methode oder Quotenkonsolidierung bei der Bilanzierung von Joint Venture im Konzernabschluss führte dazu, dass gleiche Sachverhalte teilweise erheblich unterschiedlich in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt wurden (vgl. dazu oben Rn. 41 ff.). Aufgrund dessen und da nach US-GAAP gemeinschaftliche Vereinbarungen in Form eines separaten Rechtsträgers in der Regel. nur nach der Equity-Methode bewertet werden können,[62] sollte die Abschaffung des Wahlrechts zur Anwendung der Quotenkonsolidierung erfolgen.

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