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1.5 Finanzierungsmöglichkeiten
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Der durch die Gesellschafter-Fremdfinanzierung der Beteiligung an der ausländischen Joint Venture Personengesellschaft verursachte Finanzierungsaufwand ist bei einem inländischen Joint Venture Partner regelmäßig nicht abzugsfähig, da er aus deutscher Sicht eine Sonderbetriebsausgabe des Gesellschafters darstellt, die durch die Beteiligung an einer ausländischen Mitunternehmerschaft veranlasst wurde, bei der die daraus stammenden Einkünfte aufgrund des im DBA vorgesehenen Betriebsstättenprinzips von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Im Umkehrschluss können die mit diesen freigestellten Beteiligungseinkünften zusammenhängenden Sonderbetriebsausgaben in Deutschland nicht steuerwirksam geltend gemacht werden. Sofern der Finanzierungsaufwand im Sitzstaat der Joint Venture Personengesellschaft ebenfalls nicht abzugsfähig ist, da im dortigen Steuerrecht das Konzept der „Sonderbetriebsausgaben“ nicht vorgesehen ist, kann es möglich sein, dass der Finanzierungsaufwand in keiner der beteiligten Steuerrechtsordnungen geltend gemacht werden kann.[17]