Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 96

Оглавление

3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

29

Das BAFA mit Sitz in Eschborn nimmt Aufgaben in den Kernbereichen von Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung sowie Energie und Klimaschutz wahr. Im Bereich der Außenwirtschaft unterliegen dem BAFA die Durchführung der Einfuhrregelungen sowie die Ausfuhrkontrolle als Genehmigungsbehörde im Rahmen des Exportkontrollsystems auf der Grundlage des AWG. Darüber hinaus überwacht das BAFA die Einhaltung mengen- und wertmäßig beschränkter Kontingente. Hierbei besteht unter anderem auch Raum für die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Zu den Kompetenzen des BAFA gehört danach allgemein die Abgabe einer fachlichen Stellungnahme in Ermittlungs- und Strafverfahren auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts.[1]

Fiskalstrafrecht

Подняться наверх