Читать книгу Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit - Ursula Hochuli Freund - Страница 43
3.2.1 Diffuse Allzuständigkeit für komplexe Probleme
ОглавлениеKlassische Professionen zeichnen sich aus durch ein Monopol hinsichtlich Zuständigkeit und Leistungen ( Kap. 3.1.1); die Medizin beispielsweise ist für den Bereich des menschlichen Körpers zuständig, für seine Gesundheit und deren Gefährdung – und sie kann eine einigermaßen klar umreißbare ›Krankheit‹ behandeln. Die Soziale Arbeit hingegen beschäftigt sich mit Problemen in sozialen Lebenssituationen und der individuellen alltagsweltlich konkreten Lebenspraxis – und diese sind potentiell sehr komplex und oftmals diffus. Die konkrete, praktische Problemstellung, welche es zu bearbeiten gilt, sei nur schwer und nie eindeutig einzugrenzen, so Gildemeister/Robert (1997:28 f.). Bommes/Scherr (2000:57) bezeichnen den Gegenstandsbereich der Sozialen Arbeit mit »Organisation unspezifischer Hilfsbereitschaft«. Gemäß Heiner (2004b:157) ist die »umfassende Zuständigkeit für alle Aspekte der komplexen Problemlagen der Klientel (von der zu engen Wohnung über die unzureichende Ausbildung bis zu Ehe-, Erziehungs- und Selbstwertproblemen)« kennzeichnend für die Soziale Arbeit. Alles, was das Alltagsleben an Problemen mit sich bringt, kann potentiell zum Gegenstand sozialpädagogisch-sozialarbeiterischer Unterstützungsleistungen werden, stellt Galuske fest (vgl. 2013:40), ein klarer Fokus ihres Tätigseins fehle, konstatiert Gildemeister (1992:209). So ist die Soziale Arbeit durch eine nicht klar bestimmbare Zuständigkeit, eine diffuse ›Allzuständigkeit für komplexe Probleme‹ gekennzeichnet, die sich am ehesten noch negativ bestimmen lässt: »Soziale Arbeit wird dann tätig, wenn andere Professionen nicht mehr oder noch nicht tätig werden können« (Kleve 2002b zit. in Becker-Lenz/Müller 2009:64). So haben wir denn auch in Kapitel 2.2.2 festgehalten, dass der Auftrag der Sozialen Arbeit ein nachrangiger ist.