Читать книгу Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit - Ursula Hochuli Freund - Страница 69
Solidarität
ОглавлениеMit der Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit korrespondiert der Gedanke der Solidarität: Soziale Gerechtigkeit erfordert gegenseitige Unterstützung in unterschiedlichsten Lebenslagen, um eine größtmögliche Autonomie zu gewährleisten. Diese Solidarität kann den Aspekt eines Konflikts aufweisen, wenn es z. B. um das Erkämpfen einer besseren Rechtsstellung geht. Seit der Antike ist in allen Staatwesen der Gedanke der Pflichtsolidarität verbreitet, um die Mitglieder eines Staates oder einer Gemeinschaft zur wechselseitigen Unterstützungspflicht anzuhalten. Betrachtet man die sozialen Sicherungssysteme in den modernen Gesellschaften, kann von einer Zwangssolidarität gesprochen werden, die diese Pflichtsolidarität abgelöst hat. Demgegenüber ist in unserem Zusammenhang von einer Solidarität zu sprechen, die nicht auf Reziprozitätserwartungen aufbaut, der sog. Beistandssolidarität (vgl. Lob-Hüdepohl 2007:132 f.). Sie stellt einen »Akt der Stellvertretung in Situationen von Ungleichheit« dar (Hilpert 2005:154). Von der Warte der Menschenrechte aus stellt Beistandssolidarität eine grundsätzliche Verpflichtung gegenüber den Ansprüchen von Notleidenden, Bedürftigen, sozial Benachteiligten dar, indem sie versucht, eine gerechtere Verteilung materieller wie immaterieller Güter anzustreben.