Читать книгу Familien- und Erbrecht - Ute Brenneisen - Страница 132
B. Ergebnis
ОглавлениеM hat gegenüber F einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens analog § 738 Abs. 1 S. 2, der die Hälfte des Unternehmenswertes erfasst.
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1. Teil Familienrecht › D. Eheliches Güterrecht › II. Gütertrennung