Читать книгу Datenschutzrecht im Smart Metering unter Berücksichtigung der Blockchain-Technologie - Viktoria Lehner - Страница 13
I. Energiewirtschaftliche Wertschöpfungsstufen und Messwesen
ОглавлениеDie Energiewirtschaft wird für den Strommarkt zumeist in vier Wertschöpfungsstufen eingeteilt: die Ebenen der ‚Energieerzeugung‘67, des Transports bzw. der Verteilung, des Handels und des Vertriebs von Elektrizität.68 Teilweise wird die Messung als eigenständige fünfte Wertschöpfungsstufe zwischen Verteilung und Vertrieb verortet69, sie ist aber bei einer fortschreitenden Vernetzung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen prinzipiell auf jeder Ebene zwischen Produzent und Endverbraucher von Belang.
Für den Messstellenbetrieb und die Stromverbrauchsmessung war bislang der sog. Verteilnetzbetreiber zuständig.70 Dieser verantwortet das Management des regionalen Stromverteilnetzes, das im Regelfall eine Kombination aus Höchst-, Hoch- und Mittelspannungsnetz darstellt.71 Demgegenüber sind die insgesamt vier sog. Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland nach § 13 EnWG für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems der Elektrizitätsversorgung zuständig.72 Das MsbG stärkt die Liberalisierung des Messwesens und bildet die Marktrolle des Messstellenbetreibers i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 12 MsbG aus.73 Die Rollen des für den Messstellenbetrieb Verantwortlichen und des Verteilnetzbetreibers können nun tatsächlich auseinanderfallen.
Messstellenbetreiber kann entweder der sog. grundzuständige Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 4 MsbG (regelmäßig der Verteilnetzbetreiber74, oft handelt es sich dabei um ein kommunales Stadtwerk) oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber als Dritter i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 12 Alt. 2 MsbG sein.75 Der Messstellenbetreiber ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG unter anderem für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen sowie für die Einhaltung zahlreicher weiterer Vorgaben aus dem MsbG verantwortlich.
Gemäß § 18 der Stromnetzzugangsverordnung76 (StromNZV) erfolgt die Messung des Stromverbrauchs nach den Bestimmungen des MsbG. Bei der Stromverbrauchsmessung werden Daten über verbrauchte Kilowattstunden (kWh) mithilfe einer Messeinrichtung erhoben und anschließend durch energiewirtschaftliche Akteure weiter verarbeitet.
Bisher wurden bei Haushaltskunden zur Verbrauchsmessung größtenteils elektromechanische Stromzähler – sog. Ferraris-Zähler – benutzt, die meist einmal im Jahr abgelesen wurden, z.B. durch Selbstablesung oder durch einen Mitarbeiter des zuständigen Verteilnetzbetreibers.77 Bei diesen Zählern handelt es sich um analoge Drehstrom- oder Wechselzähler, die mit einer mechanisch rotierenden Drehscheibe und einem Rollenzählwerk ausgestattet sind.78 Der herkömmliche Ferraris-Zähler ermöglicht keine detaillierte Nachverfolgung des aktuellen Energieverbrauchs, sondern stellt lediglich die innerhalb einer längeren Abrechnungsperiode insgesamt verbrauchten kWh als aggregierten Wert dar.