Читать книгу Die Gewerkschaftsbewegung - Wilhelm Kulemann - Страница 9

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Unter diesen Umständen wurde die Stellung der alten Führer und insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine alten Forderungen mußte es, da sie den Anschauungen der Mehrheit der Kongresse widersprachen, Schritt für Schritt fallen lassen, während es sich auf der anderen Seite sträubte, dafür die neuen an die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den Jahren 1884–1894 eine erfolgreiche Thätigkeit zu verzeichnen ist, besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung „gerechter Löhne“ (fair wages), indem man die staatlichen und städtischen Behörden zu veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben, daß an die Arbeiter die von den trade unions anerkannten Löhne gezahlt würden. Allmählich ist dies in dem Maße gelungen, daß 1894 bereits 150 städtische Behörden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den staatlichen Behörden ist dies durch einen Parlamentsbeschluß vom Jahre 1895 ausdrücklich zur Pflicht gemacht.

Trotzdem wurde der Gegensatz immer schärfer und würde bereits 1889 auf dem Kongresse in Dundee zu einem Sturze des parlamentarischen Komitees geführt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht hätten, die Gegner in gehässiger Weise persönlich anzugreifen, wodurch sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, daß der Kongreß mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.

Aber schon das nächste Jahr brachte in Liverpool den Umschwung. Der eigene Verein von Henry Broadhurst hatte sich für den Achtstundentag erklärt, und nachdem auch der Kongreß mit 193 gegen 155 Stimmen sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah Broadhurst sich gezwungen, seine Stellung als Sekretär des parlamentarischen Komitees niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde Fenwick, der Vertreter der Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhänger der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht so schroff gegenüberstand, wie Broadhurst. Auch Shipton erklärte seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongreß von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen Anschauungen, wie der von Dundee eine Niederlage derselben gewesen war.

Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in Newcastle den gefaßten Beschluß ganz wesentlich eingeschränkt, indem man die Ausnahme beifügte, daß der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle, wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892 auf dem Kongresse von Glasgow mit überwältigender Mehrheit und 1893 in Belfast mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung ist in allen Kriegs- und Marinewerkstätten der achtstündige Arbeitstag eingeführt, und es ist wahrscheinlich, daß diese Einrichtung immer mehr Nachahmung finden wird.

Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen sozialistischen Grundforderung, nämlich der Ersetzung der Privatproduktion durch die kollektive. Wie schon erwähnt, hatte 1888 der Kongreß von Bradford die Verstaatlichung des Grund und Bodens gefordert, aber erst in Belfast wurde dies auf alle Mittel der Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen 97 Stimmen gefaßten Beschluß, nur solche Kandidaten zu unterstützen, die für diesen Programmpunkt einträten. Dieser Beschluß wurde am 6. September 1894 in Norwich mit 219 gegen 61 Stimmen bestätigt.

Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den leitenden Personen entsprochen. Während 1893 Fenwich trotz seines antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretär nochmals wiedergewählt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann besaß, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle den Bergmann Samuel Woods gewählt, der den Sozialisten wesentlich näher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der Produktionsmittel ist, aber für den gesetzlichen Achtstundentag eintritt. Der ausgesprochene Sozialist Tom Mann unterlag mit einer starken Minderheit.

Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in Cardiff abgehaltenen Kongresse ist nun aber ein Rückschlag erfolgt, der sich aus der, durch Rückgang der „neuen“ G.-V., der ungelernten, insbesondere der Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklärt. Der parlamentarische Ausschuß hatte bereits eine Reihe von Veränderungen der Geschäftsordnung beschlossen, die der älteren Richtung im Verhältnis zu der jüngeren ein Uebergewicht verschaffen mußten, nämlich, daß nur solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie vertreten, auch thatsächlich ausüben oder Beamte einer Organisation sind, daß ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und daß die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter, sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen war das Stimmenverhältnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357 zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die Verstaatlichung nicht für alle Produktionsmittel, sondern nur für den Grund und Boden, die Bergschätze und die Eisenbahnen und daneben die Kommunalisierung der Werft- und Häfenbetriebe zu fordern. Allerdings wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des Kongresses für ihren Kampf gegen die Behörden auszusprechen und gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in den parlamentarischen Ausschuß nur zwei Sozialisten (Thorne und Wilson) gewählt. Als Sekretär wurde Samuel Woods wiedergewählt.

Diese antisozialistische Strömung ist auf dem Kongresse in Edinburgh (7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke gelangt. Zunächst machte sich dies geltend bei der Beratung des von dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der sich über den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London[16], den ersten, auf den die trade unions gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin äußerte, daß man zwar über die Nützlichkeit derartiger Kongresse kein Urteil fällen wolle, daß man aber doch fragen dürfe, „ob es angesichts der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, für die trade unions eine weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art zu identifizieren“. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag, diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Anhängern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen abgelehnt.

Ein anderer Antrag von Ben Tillet, der dahin ging, daß zukünftige internationale Kongresse nur aus wirklichen („bona fide“) Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und daß die Vertretung nach der Ordnung der trade unions-Kongresse geregelt werden solle, richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der Antragsteller selbst als ein gemäßigter Sozialist gilt, bedeutet aber doch die Ausschließung der politischen Parteien als solcher und insbesondere der Parteiführer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit 172 gegen 11 Stimmen angenommen.

Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum Kollektivismus. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende Erklärung: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß den Interessen der Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-, Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt den parlamentarischen Ausschuß, einen dahin gehenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und alsbald einzubringen.“ Demgegenüber beantragte die Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: »Der Kongreß beschließt, die auf dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution von Keir Hardie aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu setzen: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß es zur Aufrechterhaltung der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden, die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, künstliche Licht und alle Straßenbahnen zu kommunalisieren.“ Dadurch, daß dieser Antrag die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich in ausdrücklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern auf Grund und Boden beschränken wollte. Nun erklärte freilich der Vorsitzende des Kongresses es formell für unzulässig, den früheren Beschluß aufzuheben, da jeder Kongreß für sich souverän sei und nur die Aufgabe habe, für das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin, daß der Kongreß den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine Ablehnung des früheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhältnis keinen Anhaltspunkt für das beiderseitige Stärkeverhältnis, da einerseits auch Sozialisten für den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehörten, aber der Beschluß war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].

Die Forderung des gesetzlichen achtstündigen Arbeitstages wurde mit 211 gegen 34 Stimmen wiederholt.

Außerdem wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes für alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge, des Verbotes der Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren und einer allgemeinen Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten. Ein Fonds für politische Wahlen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Infolge eines Telegramms des Präsidenten der amerikanischen federation of labour Samuel Gomper's wurde beschlossen, die einzelnen Gewerkschaften darüber zu befragen, ob sie geneigt wären, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß abzuhalten. Für den amerikanischen Gewerkschaftskongreß wurden zwei Abgesandte gewählt.

Der 30. Kongreß wurde vom 6. bis 11. September 1897 in Birmingham abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191 Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhöhte Bedeutung durch den großen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die Veranlassung bot, den schon früher öfters aufgetauchten, aber niemals zur Ausführung gebrachten großen Plan eines einheitlichen Verbandes aller Gewerkvereine von neuem aufzugreifen. In der That wurde der Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschuß von 13 Mitgliedern beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem nächsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen Grundzüge aber darin bestehen sollten, daß der Verband aus regelmäßigen Beiträgen, die alle Vereine nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu unterstützen hat. Zunächst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.

Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der Tagesordnung in Verbindung, nämlich das Verhältnis zu den Genossenschaften. Schon seit längerer Zeit war der Plan erörtert, daß diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften zu vermeiden, beschloß der Kongreß, künftig etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen Schiedsgerichte zu unterbreiten.

Der Antrag, den Achtstundentag mit allen Mitteln einzuführen, wurde, wie früher, mit großer Mehrheit (923000 gegen 141000 Stimmen) angenommen; ebenso die Verstaatlichung von Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserläufen und Docks, sowie die Kommunalisierung der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straßenbahnen. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes forderte man den Ausschluß von aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen 274000 Stimmen.

Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, für die Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergütung zu fordern. Andere Beschlüsse betrafen den Schutz der Wöchnerinnen und die Forderung, daß im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit für jedes Kind, je nach seinen Fähigkeiten wissenschaftliche Ausbildung zu erhalten, Ausschluß des Religionsunterrichtes aus der Schule, sowie Speisung sämtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch die Schulbehörde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Unterstützung von Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der vorstehend erwähnte Maschinenbauerstreik ist ein in der neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes Ereignis, daß er einige nähere Angaben verlangt[18]. Er war insofern eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht völlig aufdeckten, so daß nach außen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die Unternehmer, die sich über die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten, beabsichtigten in erster Linie überhaupt diesen zu vernichten, in zweiter Linie wenigstens das früher in langen Kämpfen errungene Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der maßgebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten auch anfangs diese Forderung auf, ließen sie aber später fallen, da sie dadurch die öffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die Arbeiterführer ihrerseits kämpften insofern unter falscher Flagge, als die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populären Karakters gewählt war, während sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete, wie sich schon daraus ergiebt, daß sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte Grund für den Kampf war wohl, daß beide Teile ihre Kraft erproben wollten und dabei die des Gegners unterschätzten. Daneben wirkten gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den veränderten technischen Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsverträge ergaben, insbesondere spielte eine große Rolle die Frage, ob an der Maschine auch ungelernte Arbeiter beschäftigt werden dürften.

Nach kleineren Scharmützeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt dadurch, daß der Ausschuß der vereinigten Vereine, unter denen die vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000 Mitglieder die weitaus stärksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne Lohnermäßigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26. Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes (Federated Engineering Employers) versichert hatten. Dieser war im Juni 1896 dadurch gegründet, daß sich die bis dahin bestehenden vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen Verbande zusammenschlossen, der in der Person des Oberst Dyer einen ungewöhnlich geschickten Führer hatte. Am 1. Juli trat der Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschloß, falls die Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen Fabriken streiken würden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurückhalten ließen, so trat die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit antworteten, daß auch die übrigen 75 % die Arbeit kündigten.

Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen, insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar 1897 eine Verständigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages fallen lassen mußten; andererseits wurde von den Unternehmern der Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrücklich anerkannt.

Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. Gewerkschaftskongreß ist am 29. August bis 3. September 1898 in Bristol abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die Vergesellschaftung des Bodens, sowie aller Produktions- und Umsatzmittel zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongreßvorsitzenden O'Grady, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an der Politik beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt, sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über Bodenverstaatlichung für „schlechterdings unausführbar“ erklärt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß man der internationalen Verbindung der Arbeiter geneigter war, als früher. Der betreffende Beschluß lautet: „Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen.“

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine (General Federation of Trade Unions). Der dort gewählte Ausschuß hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel, der in dem Blatte „The Clarion“ seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das Clarion-Scheme, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes „Arbeiterparlament“ einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in Manchester tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt seien.

Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das Clarion-Scheme verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein Zentralverband aller Gewerkvereine gebildet werden, in dessen Kasse außer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2½ bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck einzuberufen.

Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des contracting out d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Löhne (fair wages) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen Genossenschaften (cooperative societies) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen Gewerkvereinsblattes, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. Maddison seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: „The Trade Unionist“ herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.

Das Programm, welches die Gewerkvereine für die nächste Zukunft verfolgen wollen, ist in der Eingabe (charte) aufgestellt, welches das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der einzelnen Verbände eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat, und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklärung vorgelegt werden soll. Es enthält folgende Forderungen: 1. Erleichterung und Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und Bodens; 3. Diäten für die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere Durchführung der fair-wages-Resolution; Lohnminimum von wöchentlich 24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag für die Bergleute; 7. amtliche Erhebungen über Maßregelung von Bergleuten wegen ihrer Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz für Dampfmaschinen- und Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm der Vorwurf erhoben, daß es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die weitere Beschränkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.

Der in Bristol beschlossene außerordentliche Gewerkschaftskongreß hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in Manchester stattgefunden unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine Verständigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff gegenüberstanden, als mehrere größere Verbände, insbesondere die Bergarbeiter (miners federation) — die Vertreter von Durham waren überhaupt nicht erschienen — einen ganz losen Zusammenschluß wollten, der die einzelnen Verbände möglichst wenig in ihrer Selbstständigkeit beschränken sollte, während die kleineren Verbände umgekehrt eine straffe Zentralisation begünstigten. In Verbindung hiermit stand die weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbände sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten könnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehören, oder ob von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der Abstimmung über den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber sofort, daß die föderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit befanden, denn die Gründung eines Gesamtverbandes unter dem Namen General Federation of Trade Unions wurde mit 756000 gegen 204000 Stimmen angenommen.

Als Zweck des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik, die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten Gewerkschaften. Der prinzipielle Standpunkt ist dahin festgelegt, daß als Aufgabe aufgestellt ist die Förderung des sozialen Friedens und die Verhinderung von Ausständen und Aussperrungen zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung, wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester Schiedsämter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes Verfahren hingewirkt werden.

Der Verband soll zur gegenseitigen Unterstützung und für die Durchführung der statutenmäßigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu dem die Vereine nach Maßgabe ihrer Größe vierteljährlich 3 bezw. 6 Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny für jedes Mitglied zu zahlen haben. Vereine, die dem Bunde später beitreten, haben außerdem, falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst später gegründet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermögens beizusteuern. Dafür zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschuß von wöchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. für jedes Mitglied, jedoch erst seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beiträgen sowie bei dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschuß darüber zu bestimmen, ob er den Unterstützungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach achtwöchiger Dauer oder nach den Umständen schon früher das Recht zu, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht. Kein Verband wird unterstützt, der nicht ein Jahr lang seine Beiträge bezahlt hat und nachweisen kann, daß er die Mittel hat, 10 % seiner Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmäßige Streikgeld zu zahlen.

Die Organisation des Bundes besteht in einem Generalrat (general council), in den die Verbände je nach ihrer Größe (10000, 25000, 50000) 1–4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten Ausschusse (management committee) von 15 Personen, gegen dessen Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen Distriktskomitees nach näherer Bestimmung des Generalrates, die an den Ausschuß regelmäßige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob in die Vertretungskörper nur wirkliche (bona fide) Arbeiter oder auch die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewählt werden können, wurde lange gestritten, schließlich aber die letzteren mit 500000 gegen 357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Möglichkeit zu vermeiden, mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.

Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der trade unions ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen Verbände von einer Urabstimmung in denselben abhängig gemacht ist, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die große Mehrzahl sich dafür erklären wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung, ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den großen Verbänden, die sich stark genug fühlen, um auf eigenen Füßen zu stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten befürchten, so daß als Träger der Bewegung gerade die kleineren Verbände anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen wird, die Selbständigkeit der Verbände soweit zu schonen, daß sie hier nicht auf Widerstand stößt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas zu vergeben. —

Nachdem wir im Vorstehenden die äußere Entwicklung des Trade-Unionismus zusammenhängend zur Darstellung gebracht haben, verbleibt noch einiges über deren Wirksamkeit im einzelnen zu sagen.

Die Thätigkeit der Gewerkvereine richtet sich natürlich in erster Linie auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den Arbeitslohn und die Arbeitsdauer. Die letztere ist in England wesentlich kürzer als in Deutschland. Für weibliche Personen ist sie schon seit 1847 gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu beigetragen, sie auch für Männer abzukürzen. Sie beträgt für diese durchschnittlich 9–9½ Stunden; Sonnabends schließen die Fabriken schon am frühen Nachmittage (half holy day). Aus diesem Grunde stehen Kämpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde der gewerkschaftlichen Thätigkeit, wie in Deutschland, und sie treten zurück gegen solche über den Arbeitslohn.

Aber auch auf diese üben die G.-V. einen besänftigenden Einfluß. Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verständigung von Fall zu Fall erfolgen muß, hat man verschiedene Systeme des Einigungsverfahrens, die man als negotiation, conciliation und arbitration bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon drohenden Streikes unter den beiden Sekretären, dem des G.-V. der Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Führen diese nicht zum Ziele, so tritt der board of conciliation, das Einigungsamt in Thätigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber gewählt werden und zerfällt in einen Ausschuß (joint committee), dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehören und vor dem insbesondere die Streitigkeiten „individueller“ Natur, d. h. die ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffenden, soweit sie nicht bereits durch die Sekretäre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die Vollversammlung (full board), in welcher die sog. Grafschaftsfragen d. h. die allgemeinen Verhältnisse des Gewerbes und deren Regelung für die Zukunft erörtert werden. Ist eine Verständigung nicht zu erreichen, so tritt das Schiedsgericht (board of arbitration) in Wirksamkeit, d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (arbitrator), die ihrerseits einen Obmann erwählen.

Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage erwähnt ist, so bedeutet das nicht, daß die Thätigkeit sich auf diese beschränke, sie umfaßt ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, daß stets alle Formen zur Anwendung kommen, daß insbesondere beim Scheitern der Verständigung unter allen Umständen das schiedsrichterliche Verfahren eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als äußerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der beiderseitigen Organisation in G.-V., denn daß die Frage, ob das Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei, bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurückgetreten ist, hat allein darin seinen Grund, daß die Verhandlungen zwischen Organen geführt werden, die eine zu hohe Stellung in der öffentlichen Achtung einnehmen, als daß sie sich der Anerkennung des einmal ordnungsgemäß geschaffenen Zustandes frivol entziehen könnten, und die einen so großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, daß sie deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, daß einmal ein gerichtlicher Zwang nötig werden sollte, giebt insbesondere hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht unerhebliches Vermögen einen Rückhalt, auf den bei der Vollstreckung gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.

Einen anderen Teil der Thätigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der Kampf gegen die Mittelmänner (sweating system), d. h. Personen, welche die Arbeit von dem Arbeitgeber übernehmen und sie auf ihre Rechnung von Arbeitern ausführen lassen, diese aber dabei meist in der nichtswürdigsten Weise aussaugen.

Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen, so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die Accordarbeit im wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, daß sie insofern für den Arbeiter ungünstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden Anspannung seiner Kräfte anreize, daß dadurch aber ein Ueberschuß an Arbeitskräften hervorgerufen werde und daß selbst der beschäftigte Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber, sobald tüchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stücklöhnung noch die überwiegend übliche Form geblieben.

Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der Arbeitslosigkeit. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrücksicht bei der Bekämpfung der Stücklöhnung und ebenso bei den Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der Ueberarbeit. Man hat aber vor allem für eine vorzügliche Regelung des Arbeitsnachweises gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein Wandergelder, — die früher üblich gewesene Reisekarte, die das Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewährte, ist wegen Mißbrauches außer Uebung gekommen — sondern vor allem erhält das ohne seine Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine Unterstützung, deren Höhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Führer von Arbeiterbewegungen gemaßregelt sind, häufig auf die volle Höhe des Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beläuft. Auch die Dauer der Unterstützung ist verschieden, meist wird sie für eine Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewährt.

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung gesunder Arbeitsräume und die Schaffung ausreichender Schutzvorrichtungen; in dieser Richtung wird teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung einzuwirken gesucht.

Von größter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen Unterstützungseinrichtungen für die verschiedensten Lebensschicksale, die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie Hülfskassen, die friendly societies, denen jeder beitreten kann, aber der Schwerpunkt liegt doch ganz überwiegend in der Thätigkeit der G.-V. Die hauptsächlichsten Formen der Unterstützung sind folgende:

1. Sterbe- und Begräbnisgeld; es ist die älteste Form der Beihülfe und findet sich in allen Vereinen. Die Höhe beträgt im Durchschnitt etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht bloß des Arbeiters selbst, sondern auch der Familienangehörigen gezahlt.

2. Krankengeld. Es beträgt meist wöchentlich etwa 10 Mk. und wird 13–25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das Sterbegeld.

3. Die Altersrente. Sie ist nicht so häufig und meist niedriger als das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist 60 Jahre, und eine gewiße Dauer, meist 30–40 Jahre, der Mitgliedschaft voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.

4. Invalidenrente, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Rente begründet.

5. Unfallunterstützung findet sich meist nicht als jährliche Rente, sondern als einmalige Entschädigung von 1000–2000 Mk.

6. Waisengeld wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso

7. Auswanderungsunterstützung gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurückzukehren.

8. Arbeitslosenunterstützung. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.

Außer diesen materiellen Zwecken suchen die G.-V. auch auf das sittliche Leben der Mitglieder günstig einzuwirken und sie geistig zu heben. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen Anregung.

Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine erheblicher Beiträge ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.

Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu Verbindungen zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (federation-amalgamation) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (trade councils), welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und Personen.

Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu Kartellen, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.

Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den Gewerkschaftskongressen, die seit 1868 jährlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch „mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament“. „Alle Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]“.

Das Verhältnis zu den Unternehmern ist das der gegenseitigen Achtung und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.

Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr den „parlamentarischen Ausschuß“, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. „Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge schildert[21]“. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. —

Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der gelernten Arbeiter (skilled men).

Die Unionen der ungelernten Arbeiter (unskilled men) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der „National Union of Gasworkers and General Labourers“ haben örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des Gesamtvereins wird eifrig erörtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere bei Lohnfragen. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß, gingen die älteren G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses schiedsrichterlichen das oben näher beschriebene Einigungsverfahren zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt man durchaus gewerbsfremde Personen aus, man wählt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach Billigkeitsrücksichten über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen wirtschaftlichen Machtverhältnisses bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich, weshalb die neuen G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem gewerbsfremden Schiedsrichter, also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber der Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Während die alten trade unions den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur Politik in den englischen Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die trade unions sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine Independent Labour Party, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. Woods und J. Mallinson gehören ihr nicht an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Präsident ist Keir Hardie, ihr Sekretär Tom Mann. Im Vorstande, der den Titel „Nationaler Verwaltungsrat“ trägt, sitzt u. a. Ben Tillet. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses.

Eine formelle sozialdemokratische Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers Hyndman eine democratic federation mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in socialdemocratic federation umtaufte und ein eigenes Organ, die „Justice“ herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterführer an, wie John Burns, Tom Mann, Ben Tillet und Keir Hardie, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500–5000 angegeben.

Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der Independent Labour Party mit der Socialdemocratic Federation herbeizuführen und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren am 12. April 1898 ist die Frage eingehend erörtert, doch ist es bisher nicht gelungen, sie zu lösen, indem insbesondere die Mitglieder der I. L. P. der S. F. den Vorwurf machen, revolutionäre Phrasen an Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant für die Stellung der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits erwähnten rechten Flügel, den Clarionisten unter Führung von Robert Blatchford, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein über die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern auch noch über einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast allgemein bejaht, und so sollen bei den nächsten Wahlen in erster Linie überall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle für andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im übrigen stimmten für Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster 5995, für Altersversorgung, Beschäftigung der Arbeitslosen, Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag zwischen 4763 und 5115, für Nationalisation des Grund und Bodens bezw. volle Besteuerung, Parlamentsdiäten, Verstaatlichung der Eisenbahnen 3709–4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld, Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einführung von Stichwahlen und Erhöhung der Erbschaftssteuer 1423–1976 Personen.

Ist auch im allgemeinen das Verhältnis der Unternehmer zu den Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein günstiges und wird im ganzen in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der trade unions nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgemäß Klagen über ihren „Terrorismus“ oft gehört, und so ist denn in neuerer Zeit der Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies ist die national free labour association. Sie wurde auf einem am 31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begründet und hat seitdem jährliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in der „Free Labour Gazette“ ein eigenes regelmäßiges Organ. Auf dem Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896 auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung, die sich insbesondere in London und den nördlichen Hafenplätzen des Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht die trade unions als solche, oder die von ihnen geübte Tyrannei bekämpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der Praxis der trade unions, nicht mit blake legs zusammenzuarbeiten und die Behörden zu zwingen, ausschließlich ihre Angehörigen zu beschäftigen. Die Vereinigung will für jeden Bezirk aus Arbeitgebern und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte (boards of arbitration) der verschiedenen Berufszweige errichten, denen sämtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden müssen. Falls sich das Gericht über einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht völlig ausgeschlossen, sollen aber nur dann unterstützt werden, wenn sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von Unterstützungskassen soll den örtlichen Vereinen überlassen bleiben.

Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongreß gehalten, auf dem erwähnt wurde, daß die Vereinigung im Laufe des Jahres an Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskräfte gesandt habe, darunter 900 während des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schädigend verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe gestellt wissen.

Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der „Daily Chronicle“, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der Federated Engineering Employers, Alexander Siemens schreibt mir: „Die F. L. A. besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Während des Engineering-Streiks unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.“ Danach darf man davon ausgehen, daß Herr v. Stumm sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig verunglücktes Unternehmen zu handeln.

Statistische Angaben über die trade unions giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung John Burnetts zum Arbeitsberichterstatter (chief labour correspondent) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898 veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:

1892 1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern
1893 1259 1478474
1894 1299 1437765
1895 1303 1404898
1896 1308 1491007
1897 1287 1609909

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. Trade councils gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der trade unions auf die einzelnen Gewerbegruppen zeigt folgende Tabelle:

Gewerbegruppen Zahl der Prozentsatz
trade unions Zweigvereine Mitglieder
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau 272 2433 317518 20
Bergbau und Hüttenwesen 64 1543 282432 17
Bauwesen 138 3034 219072 14
Textilindustrie 244 499 217217 14
Transportwesen (Eisenbahnen, Docks u. s. w.) 65 1268 183418 11
Ungelernte Arbeiter 16 744 92858 6
Bekleidungsindustrie 48 652 75617 5
Buchdruckerei u. Buchbinderei 54 350 52572 3
Oeffentlicher Dienst 37 873 45157 3
Holzbearbeitung 115 559 38401 2
Sonstige Gewerbe 234 1380 385692 5
Zusammen 1287 13335 1609909 100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

Gründungszeit Anzahl der trade unions Prozentsatz Mitgliederzahl Prozentsatz
Vor 1825 48 4 54264 3
1825–1829 12 1 9436 1
1830–1839 32 2 107848 7
1840–1849 46 3 66951 4
1850–1859 72 6 221106 14
1860–1869 118 9 250958 16
1870–1879 162 13 286093 18
1880–1887 152 12 233008 14
1888–1897 640 50 375411 23
Zusammen 1282[23] 100 1605075[23] 100

Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstände (trustee) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die Abstufung nach der Mitgliederzahl zeigt folgende Tabelle:

Mitgliederzahl Eingetragene Vereine Nicht eingetragene Vereine
Anzahl Anzahl
der Vereine der Mitglieder der Vereine der Mitglieder
Ueber 50000 5 341167
20000 50000 6 190854
10000 20000 14 192508 5 60446
5000 10000 54 226680 26 148977
2000 5000 29 86812 20 63019
1000 2000 40 51294 25 36961
500 1000 65 45089 54 37412
300 500 53 20163 60 22065
100 300 154 26837 213 35331
50 100 89 6352 161 11269
Unter 50 58 1859 156 4819
Zusammen 567 1189610 720 420299
Die Gewerkschaftsbewegung

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