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Berechnung der Lohnsteuer für die Abfindung

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Als steuerbegünstigte Entschädigung ist dagegen die pauschale Abfindung zu behandeln 40000,— €

Die Abfindung ist eine steuerbegünstigte Entschädigung, und es liegt eine Zusammenballung von Einkünften vor, da der Arbeitnehmer mit der Entschädigung mehr erhält (nämlich 40000 € + 27000 € + 3240 € + 2250 € = 72490 €), als er bei normaler Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf des Kalenderjahrs erhalten würde. Bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses würde der Arbeitnehmer nicht 72490 € erhalten, sondern lediglich (5400 € × 13 =) 70200 €.

Die Abfindung kann deshalb unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Es ergibt sich folgende Berechnung der Lohnsteuer:

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