Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 49
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
ОглавлениеZur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge vgl. das Stichwort „Einmalige Zuwendungen“.
Beitragspflicht besteht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Soweit die einmalig gezahlten Entgelte bereits erworbene Ansprüche abgelten, gehören sie zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören somit:
Urlaubsabgeltung | 3240,— € |
anteiliges 13. Gehalt | 2250,— € |
zusammen | 5490,— € |
Zur Beitragsabrechnung aus diesem Betrag ist der auf die Beschäftigungsdauer entfallende Teil der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zu beachten.
Er beträgt für Januar bis Mai 5 × 7050 € = | 35250,— € |
Der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze sind die im gleichen Zeitraum gezahlten beitragspflichtigen Entgelte gegenüberzustellen = das Monatsgehalt von 5400 € für 5 Monate | 27000,— € |
Die Beitragsbemessungsgrenze ist somit noch nicht verbraucht in Höhe von | 8250,— € |
Die anlässlich des Ausscheidens des Arbeitnehmers gezahlten einmaligen Zuwendungen in Höhe von 5490 € sind somit in voller Höhe beitragspflichtig. Bei einem Beitragssatz von (18,6 % + 2,4 % =) 21,0 % für Renten- und Arbeitslosenversicherung ergibt sich Folgendes:
laufendes Gehalt für Mai | 5400,— € |
beitragspflichtiger Teil der Abfindung | 5490,— € |
insgesamt | 10890,— € |
hiervon 10,5 % Arbeitnehmeranteil | 1143,45 € |
und 10,5 % Arbeitgeberanteil | 1143,45 € |