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Urlaubsabgeltung

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Kann der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Freizeit gewährt werden, ist er abzugelten. Die Urlaubsabgeltung wird wie das Urlaubsentgelt berechnet (vgl. diese beiden Stichwörter). Bei einem Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen ergibt sich ein Anspruch von 5/12 von 30 Arbeitstagen = 12,5 aufgerundet 13 Urlaubstage (aufzurunden sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben).

Abgeltungsbetrag:Monatsgehalt 5400 € × 3 × 13 Urlaubstage65 Arbeitstage = 3240 €.

Die Auszahlung der obigen Beträge erfolgt mit der Gehaltsabrechnung für Mai. Es ergibt sich folgende Lohnabrechnung:

Gehalt Mai 5400,— €
Urlaubsabgeltung 3240,— €
anteiliges 13. Gehalt 2250,— €
Abfindung 40000,— €
50890,— €
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 458,35 €
insgesamt 51348,35 €
Abzüge:
Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn 724,16 €
Solidaritätszuschlag für den laufenden Arbeitslohn 0,— €
Kirchensteuer für den laufenden Arbeitslohn 57,93 €
Lohnsteuer für Urlaubsabgeltung u. 13. Gehalt 874,— €
Solidaritätszuschlag hierauf 0,— €
Kirchensteuer hierauf 69,92 €
Lohnsteuer für die Abfindung 9250,— €
Solidaritätszuschlag hierauf 0,— €
Kirchensteuer hierauf 740,— €
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 1143,45 € 12859,46 €
Auszahlungsbetrag im Mai 2022 38488,89 €
Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag 1143,45 €
Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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