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Beispiel A

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren am 30. Juni 2022 auf Veranlassung des Arbeitgebers die Auflösung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist hätte der Arbeitnehmer noch bis 31. Dezember 2022 beschäftigt werden müssen. Der Monatslohn beträgt 5000 €. Das Weihnachtsgeld ist zeitanteilig zugesichert und wird in Höhe eines Monatslohns gezahlt. Der Arbeitnehmer erhält eine Entlassungsabfindung in Höhe von 35200 €. Es ist folgende Vergleichsberechnung anhand der Einnahmen durchzuführen:

Ohne Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis hätte der Arbeitnehmer folgende Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gehabt:

Monatslohn 5000 € × 12 = 60000,— €
Weihnachtsgeld 5000,— €
insgesamt 65000,— €

Aufgrund des Ausscheidens sind dem Arbeitnehmer zugeflossen:

Monatslohn vom 1. 1. – 30. 6. (5000 € × 6 =) 30000,— €
zeitanteiliges Weihnachtsgeld 2500,— €
Entlassungsabfindung 35200,— €
insgesamt 67700,— €

Eine Zusammenballung von Einnahmen liegt vor, da die Vergleichsberechnung ergeben hat, dass der bis zum Jahresende wegfallende Arbeitslohn (= 32500 €) durch die gezahlte Entschädigung (= 35200 €) überschritten wird. Die Entlassungsabfindung in Höhe von 35200 € kann deshalb unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden.

Das Beispiel zeigt, dass die Zusammenballung von Einnahmen am einfachsten dadurch gesichert werden kann, dass die Abfindung so hoch angesetzt wird, dass der bis zum Jahresende wegfallende Arbeitslohn überschritten ist (und sei es auch nur um einen Euro).

Noch einfacher kann die für eine ermäßigte Besteuerung erforderliche Zusammenballung allerdings dann gesichert werden, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende ausscheidet und ihm die Abfindung sofort ausgezahlt wird.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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