Читать книгу Besteuerung von Unternehmen III - Wolfram Scheffler - Страница 33

A. Steuerplanerische Zielsetzung

Оглавление

68

Bei den Vergütungen aus einem Geschäftsführungsvertrag (Dienstvertrag) handelt es sich um eine spezielle Form der Gewinnverteilung:[16]

Bestehen keine Gesellschaft-Gesellschafter-Verträge, erhalten die Anteilseigner ausschließlich Gewinnanteile bzw Dividenden.
Bei Abschluss eines Geschäftsführungsvertrags mit einem der Gesellschafter wird diesem für seine Tätigkeit ein Gehalt gezahlt. An die Gesellschafter kann nur der um die Geschäftsführungsvergütung geschmälerte Gewinn verteilt werden. Vor Steuern entspricht die Summe aus Gehalt und der nach Abzug der Vergütungen aus Geschäftsführungsverträgen verbleibende „Restgewinn“ dem Gewinn, der in dem Fall zur Verfügung steht, in dem zwischen dem Unternehmen und seinen Gesellschaftern keine schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen bestehen. Die Auswirkungen von Geschäftsführungsverträgen werden deshalb daran gemessen, welche steuerlichen Folgen alternativ bei einer Leistungserbringung auf gesellschaftsrechtlicher Basis, dh bei einem Verzicht auf eine gesonderte Geschäftsführungsvergütung, entstehen. Da bei beiden Alternativen vor Steuern die Summe der Einkünfte identisch ist, kann die Entscheidung anhand der insgesamt zu zahlenden Steuern getroffen werden (relative Steuerminimierung).[17]

69

Vergleichsobjekt für die Analyse der Auswirkungen von Gesellschaft-Gesellschafter-Verträgen bildet der Ausschüttungsfall. Dies ist aus Vergleichbarkeitsgründen erforderlich. Bei Abschluss eines Geschäftsführungsvertrags wird an den Gesellschafter ein Gehalt ausbezahlt. Hinsichtlich der Liquidität des Gesellschafters ist nur dann mit dem Fall, in dem kein Gesellschaft-Gesellschafter-Vertrag besteht, Übereinstimmung gegeben, wenn die auf Ebene des Unternehmens erzielten Gewinne an die Gesellschafter verteilt werden. Damit ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur die Regelbesteuerung zu betrachten. Im Thesaurierungsfall ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Werden die Gewinne einbehalten, verbleiben die Einzahlungsüberschüsse aus Leistungsbeziehungen mit Außenstehenden auf Ebene des Unternehmens. Demgegenüber werden bei Abschluss eines Geschäftsführungsvertrags die Erfolge über das vereinbarte Gehalt insoweit an die Anteilseigner transferiert.

Dritter Teil Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl › Siebter Abschnitt Veränderung der Gesamtsteuerbelastung durch Abschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführungsvertrags › B. Gegenüberstellung der Besteuerungskonzeption

Besteuerung von Unternehmen III

Подняться наверх